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Von Thorsten Metzner: „Ich habe meine Pflicht getan“

Ex-Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue wehrt sich im Zeugenstand gegen Intrigen-Vorwürfe

Potsdam - Es geht um ihre Reputation: Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat sich am Donnerstag als Zeugin vor dem Potsdamer Landgericht gegen  Vorwürfe verwahrt, sie habe in ihrem früheren Amt als Präsidentin des brandenburgischen Landesrechnungshofes eine Intrige gegen ihren Stellvertreter Arnulf Hülsmann geführt - die diesen am Ende wegen Betruges bei Reisekostenabrechnungen auf die Anklagebank brachte. „Ich habe meine Pflicht getan“, sagte von der Aue, die den Prozess über einen Mitarbeiter ihres Stabes bereits hatte beobachten lassen und gestern vorsorglich selbst mit einem prominenten Rechtsbeistand erschienen war, dem Medienanwalt Johannes Eisenberg. Die Vorwürfe seien „ehrabschneidend“, sie habe den bei Hülsmann–Abrechnungen festgestellten Unregelmäßigkeiten nachgehen müssen, so von der Aue. Kritik am Aufwand der Ermittlungen wies sie zurück. „Es geht um die Durchsetzung von Recht“. Sie verwies vor Journalisten exemplarisch auf die wegen eines Schadens von 1,30 Euro gekündigte Kassiererin Emily.  

Um ganz andere Summen geht es im Fall Hülsmann, dem seit 2003 suspendierten zweithöchsten Finanzkontrolleur des Landes, der sich wegen manipulierter Abrechnungen zu verantworten hat. Die sich auf ausgewählte Fälle stützende Anklage wirft Hülsmann Betrug über 2500 Euro vor. Doch fordert der Landesrechnungshof nach Angaben von Präsident Thomas Apelt von Hülsmann insgesamt rund 100 000 Euro zurück, die dieser zu viel kassiert haben soll. Einen ersten Freispruch hatte der Bundesgerichtshof 2005 unter anderem mit der Rüge aufgehoben, dass die aus Hülsmanns herausgehobener Position rührenden Maßstäbe für korrektes Handeln nicht berücksichtigt wurden. Zwar sind nach diesen Vorgaben die Chancen auf einen neuen Freispruch gesunken. Doch lässt Verteidigerin Heide Sandkuhl nichts unversucht: Zwar hielt sie sich bei der Vernehmung der Justizsenatorin auffällig zurück. Trotzdem versucht sie offenbar, von der Aue eine Falschaussage nachzuweisen. Das Gericht hat noch über Beweisanträge zu befinden, wonach jetzt der frühere Cheffahrer der Präsidentin und Ex-Direktor Noack vernommen werden sollen. Diese könnten bestätigten, dass von der Aue ihren Vize schon im Jahr 2000, lange vor der Affäre, loswerden wollte. „Das war nicht meine Motivation. Das ist absurd“, sagte von der Aue, die von der Kammer ausdrücklich mit diesem Vorwurf konfrontiert wurde, dazu. Sandkuhl zeigte sich nach dem Auftritt von der Aues zufrieden.

Vorher hatte es bis zuletzt berlin-brandenburgische Irritationen zwischen Landgericht und Justizverwaltung gegeben, ob die Senatorin überhaupt kommt. Von der Aue hatte das Gericht kurzfristig darauf aufmerksam gemacht, dass Regierungsmitglieder nach Strafprozessordnung nur am Dienstort vernommen werden dürfen – das wäre Berlin. Sie erwirkte in der Nacht zum Donnerstag via Umlaufverfahren einen förmlichen Senatsbeschluss, in Potsdam als Zeugin auftreten zu dürfen. Dem Potsdamer Landgericht dagegen hätte die vom Senat bereits am 24. Februar erteilte allgemeine Aussagegenehmigung für die Justizsenatorin gereicht. Auch sonst entwickelt sich der Hülsmann-Prozess mehr und mehr zum Politikum. Rechnungshof-Präsident Thomas Apelt schickte – gegen das Veto der Kammer vorige Woche – am Donnerstag wieder einen Prozessbeobachter. Die Vorsitzende der Kammer verbot dem Hof-Beamten prompt jede Mitschrift – und kassierte seine Notizen ein.

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