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Von Simone Wendler: Geschmeidiger Übergang

Hochbelastete Stasi-Offiziere ohne Fachkenntnisse brachten es in Brandenburg bis zum Polizeibeamten

Cottbus - Als Hauptmann der Staatssicherheit führte Fred T. (Name geändert) einst in Cottbus 37 Spitzel. Heute ist er Polizist und Beamter des Landes Brandenburg. Warum er trotz seiner Vergangenheit nach der Wende in den Landesdienst übernommen wurde, kann sein Dienstherr heute nicht mehr erklären.

Fest steht aber: Im Januar 1990 begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) mit der geordneten Selbstauflösung. Mitarbeiter des DDR-Geheimdienstes wurden dank des noch funktionsfähigen DDR-Staatsapparates in anderen Jobs untergebracht. Auch für Fred T. endete damals eine fast zehn Jahre dauernde hauptamtliche Arbeit als MfS-Offizier.

Doch der Hauptmann der Stasi-Bezirksverwaltung Cottbus musste nicht um seine Zukunft bangen. Nahtlos wechselte er zur Transportpolizei und wenige Monate später ebenso glatt in die Reihen der brandenburgischen Ordnungshüter. Heute bearbeitet er in einem Schutzbereich im Süden Brandenburgs so grunddemokratische Fragen wie Versammlungs- und Waffenrecht. Nach Recherchen der Lausitzer Rundschau ist er Beamter. Warum Fred T. ein neues Berufsleben in der brandenburgischen Polizei starten konnte, bleibt ein Rätsel, wenn man in die Stasi-Personalakte des Lausitzers schaut.

Nach der Schule lernte er in Cottbus Fahrzeugschlosser, absolvierte ein Fachschulstudium zum Verkehrsingenieur. Danach kamen Parteischule und stasiinterne Qualifikationen. Polizeispezifische Kenntnisse und Fähigkeiten? Keine. Dafür konnte Fred T. auf eine erfolgreiche Stasi-Laufbahn zurückblicken.

Seinen Wehrdienst leistete er bereits im Wachregiment des MfS. Nach seinem Ingenieurstudium erinnert sich der DDR-Geheimdienst an ihn. Im Cottbuser Kombinat Kraftverkehr liefert er für kurze Zeit als IMS „Hardy“ Informationen über „Personen und Sachverhalte“ aus seinem Arbeitsbereich.

Derart erfolgreich erprobt, wurde er 1980 hauptamtlicher Mitarbeiter in der Abteilung XIX der Stasi-Bezirkszentrale. Die war zuständig für die Überwachung von Verkehrsbetrieben und Post. Fred T. wurde eingesetzt, um die Reichsbahndirektion Cottbus politisch-ideologisch im Griff zu haben. Dazu diente dem Stasioffizier ein besonders umfangreiches Spitzelnetz. 1985 lieferten ihm 29 inoffizielle Mitarbeiter (IM), sechs Gesellschaftliche Mitarbeiter Sicherheit (GMS) und zwei F-IM ihre Berichte. F-IM waren „Führungsspitzel“, also inoffizielle Mitarbeiter, die ihrerseits weitere Zuträger anleiteten. Sie sollten Stasioffiziere wie Fred T., die besonders viele Spitzel betreuten, die Arbeit erleichtern. Fred T. wiederum warb laut Beurteilung selbst neue Zuträger an.

Der Stasi-Hauptmann bearbeitete auch mehrere „Operative Personenkontrollen“ (OPK). Dahinter verbarg sich die systematische und oft über Jahre andauernde Ausforschung von Menschen, die aus irgendeinem Grund in das Visier des DDR-Geheimdienstes geraten waren.

Trotz dieser Vergangenheit überstand Fred T. unbeschadet die Stasiüberprüfung Anfang der 90er Jahre. Da gab es neben Fragebögen die Einzelfallprüfung stasibelasteter Ordnungshüter durch die sogenannte „Bischofskonferenz“, der zwei Kirchenfunktionäre angehörten. Dafür wurden auch Anfragen an die Stasiunterlagenbehörde gerichtet.

Doch die „Bischofskonferenz“, die zudem nach PNN-Informationen mehrheitlich aus einstigen Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) der Stasi bestand, hatte nur schwammige Kriterien für eine Weiterbeschäftigung der Belasteten: Junges Alter, geringfügige Mitarbeit, Zusammenarbeit liegt lange zurück oder wurde erpresst. Auf Fred T. traf keines dieser Kriterien zu.

Nach Recherchen der Lausitzer Rundschau soll er einer der „Grenzfälle“ gewesen sein, mit denen sich die „Bischofskonferenz“ beschäftigt hat. Was damals über seine Stasiarbeit bekannt war, ob seine Personalunterlagen vom MfS überhaupt herangezogen wurden, ist unklar.

Denn das brandenburgische Innenministerium in Potsdam gibt keine Auskünfte zur Überprüfung von Einzelfällen. Fred T. selbst war für ein Gespräch nicht zu erreichen.

Zu befürchten hat er, wie andere Ex-Stasileute in der Polizei, von seinem Dienstherrn wegen seiner Vergangenheit ohnehin nichts mehr. Seit drei Jahren können Stasiakten, die für dienstrechtliche Auseinandersetzungen Beweiskraft hätten, nur noch für Spitzenbeamte eingesehen werden. Die Regelüberprüfung ist vorbei.

Simone Wendler

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