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Thomas Gerald Müller vor seiner Wahl zum Verfassungsrichter auf der Besuchertribüne des Landtages. 

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Vom Brandenburger Landtag: Anwalt aus Kleinmachnow zum Verfassungsrichter gewählt

Im obersten Gericht von Brandenburg scheiden zwei Richter aus. Der Landtag hat die Nachfolger bestimmt. Dabei kommt es in beiden Fällen zu einer Kampfabstimmung, die allerdings klar ausgeht.

Potsdam - Zwei künftige neue Richter für das Brandenburger Verfassungsgericht stehen fest. Der Landtag wählte am Donnerstag mit der notwendigen Mehrheit den CDU-Vorschlag, Alexander Richter, und den Vorschlag der Freien Wähler, Thomas Gerald Müller. Richter, der am Sozialgericht in Berlin Richter ist, wird Nachfolger von Ulrich Becker. Der Anwalt Müller aus Kleinmachnow ersetzt Dirk Lammer. Beide sollen nach Angaben des Landtags im März im Parlament ernannt und vereidigt werden. Sie beginnen dann als Verfassungsrichter.

AfD-Fraktion scheitert mit Vorschlägen

Die AfD-Fraktion scheiterte mit zwei Vorschlägen. Sie hatte die Juristin Victoria Luise Bronson für die Nachfolge von Becker nominiert. Als Nachfolger für Lammer hatte sie den Anwalt Thomas Jung vorgeschlagen, der von 2014 bis 2019 AfD-Landtagsabgeordneter war, früher auch Mitglied der CDU und der islamkritischen Partei Die Freiheit.

Für beide Wahlen in geheimer Abstimmung war jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Müller erhielt 62 von 84 gültigen Stimmen, das entspricht einer Zustimmung von knapp 74 Prozent. Richter bekam 62 von 86 gültigen Stimmen, das entspricht 72 Prozent. Die Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen stellt 50 der 88 Abgeordneten, für eine Zwei-Drittel-Mehrheit sind also mehr Stimmen nötig. In der Verfassung heißt es, die politischen Kräfte des Landes sollen bei der Wahl angemessen mit Vorschlägen vertreten sein.

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Auch Erfolgsautorin Juli Zeh gehört dem Gericht an

Das Verfassungsgericht hat neun Richter, darunter sind auch die Autorin Juli Zeh und der Regisseur Andreas Dresen. Becker und Lammer scheiden nach zehn Jahren turnusgemäß aus.

Das oberste Gericht in Brandenburg befasst sich mit Streitfällen, in denen es um die Landesverfassung geht. Im Dezember scheiterten ein Gastronom und ein Betreiber eines Fitnessstudios mit Eilanträgen gegen die Corona-Verordnung, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Anträge auf vorläufige Aussetzung der Anordnung zur Schließung abgelehnt hatte. (dpa)
 

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