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Vier Jahre Haft nach tödlicher Prügelattacke: Gewaltexzess in Jüterbog: Haupttäter verurteilt

Potsdam - Nach einer tödlichen Prügelattacke auf einen Bekannten ist ein 27-Jähriger aus Jüterbog (Teltow-Fläming) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Potsdamer Landgericht sprach den Alkoholkranken am Dienstag der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Potsdam - Nach einer tödlichen Prügelattacke auf einen Bekannten ist ein 27-Jähriger aus Jüterbog (Teltow-Fläming) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Potsdamer Landgericht sprach den Alkoholkranken am Dienstag der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der 27-Jährige hatte im Prozess gestanden, im Oktober 2013 einen 43-jährigen Bekannten mit Tritten und Schlägen schwer misshandelt zu haben. Ein 35-jähriger Mittäter, der laut Urteil ebenfalls mindestens zweimal zugeschlagen hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Anlass für den Gewaltexzess war die Behauptung des 43-Jährigen, er habe ein Verhältnis mit der Mutter des 27-Jährigen gehabt. Daraufhin habe der 27-Jährige in großer Wut zugeschlagen und dem Opfer auch mindestens zweimal mit großer Wucht gegen den Kopf getreten, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung.

Beide Männer hätten die schweren Verletzungen des 43-Jährigen erkannt, sagte Horstkötter. Dennoch hätten sie das Opfer hilflos und alleine in seiner Wohnung zurückgelassen. Der Mann starb wenige Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht zumindest im Fall des jüngeren Angeklagten dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft für beide Täter gefordert hatte. Staatsanwältin Birgit Posselt hatte ihre Forderung damit begründet, dass von beiden Männern weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten ausgehe. Denn die beiden hatten bereits vor sieben Jahren ohne besonderen Anlass gemeinsam einen Mann in Jüterbog brutal misshandelt. Der 27-Jährige war zudem bereits wegen der Verwendung von Nazi-Symbolen und wegen Volksverhetzung verurteilt worden. K. Peters/dpa

K. Peters, dpa

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