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Versuchter Ehrenmord: Türkischer Mann stach auf seine Tochter ein

Berlin – Bei der Bluttat, die sich am Dienstagmittag in einem Einkaufszentrum in der Berliner Gropiusstadt ereignete, handelt es sich offenbar um einen versuchten „Ehrenmord“. Wie berichtet, hatte ein 75-Jähriger gegen 12 Uhr in einem Laden im Center am U-Bahnhof Wutzkyallee mehrmals mit einem Messer auf seine 47-jährige Tochter eingestochen und sie schwer verletzt.

Berlin – Bei der Bluttat, die sich am Dienstagmittag in einem Einkaufszentrum in der Berliner Gropiusstadt ereignete, handelt es sich offenbar um einen versuchten „Ehrenmord“. Wie berichtet, hatte ein 75-Jähriger gegen 12 Uhr in einem Laden im Center am U-Bahnhof Wutzkyallee mehrmals mit einem Messer auf seine 47-jährige Tochter eingestochen und sie schwer verletzt. Passanten gingen dazwischen, hielten den Mann fest und übergaben ihn der Polizei. Das Opfer kam in ein Krankenhaus und wurde dort sofort operiert.

Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, gehe es der Frau den Umständen entsprechend, Lebensgefahr bestehe nicht mehr. Gegen ihren Vater werde wegen versuchten Mordes ermittelt. Er sei geständig und habe seine Tat mit, wie es hieß, „ehrverletzenden Gründen“ im Verhalten der Tochter erklärt. Details wollte die Polizei nicht mitteilen. Medienberichte, nach denen die Frau vorhatte, ihren Mann zu verlassen, wollte die Polizei weder bestätigen noch dementieren.

Der Mann und seine Tochter, die in dem Geschäft arbeitet, sind beide türkische Staatsbürger. Der Fall erinnert an die Ermordung der 23-jährigen Hatun Sürücü im Februar 2005 an einer Bushaltestelle in der Tempelhofer Oberlandstraße. Sie wurde durch ihren damals 19-jährigen Bruder Ayhan durch drei Kopfschüsse getötet. Ihre Familie stieß sich an dem westlichen Lebensstil der jungen Frau und Mutter eines kleinen Sohnes. Mehrere Familienmitglieder waren offenbar in den Mordplan eingeweiht, vorgeschickt wurde aber das jüngste Familienmitglied, das verurteilt und nach neun Jahren Jugendhaft in die Türkei abgeschoben wurde. Die wegen Mittäterschaft angeklagten Brüder wurden zunächst vom Landgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Als der Bundesgerichtshof 2007 das Urteil aufhob und den Fall neu aufrollen wollte, setzten sich die Brüder in die Türkei ab und wurden dort später freigesprochen, ebenfalls aus Mangel an Beweisen. ac

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