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Barnim-Landrat Daniel Kurth (SPD) und Sozialdezernentin Yvonne Dankert.

© Patrick Pleul/dpa

Vernachlässigtes Mädchen in Eberswalde: Ministerium leitet Verfahren gegen Jugendamt Barnim ein

Brandenburgs Jugendministerin Britta Ernst (SPD) greift durch: Im Fall des vernachlässigten Mädchens aus Eberswalde hat ihr Haus ein Verfahren gegen das zuständige Jugendamt eingeleitet.

Potsdam - Nach Bekanntwerden des schweren Falls von Kindeswohlgefährdung in Eberswalde (Barnim) hat das Brandenburger Jugendministerium nun ein Verfahren gegen das zuständige Jugendamt des Landkreises Barnim eingeleitet und die Staatsanwaltschaft informiert. Das teilte das Ministerium am Mittwochnachmittag mit.

Aus den nunmehr vorliegenden Informationen des Jugendamtes ergebe sich der Anfangsverdacht, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Jugendamtes möglicherweise wichtige Schritte zur Kindeswohlsicherung unterlassen hätten. "Daher hat das Jugendministerium – als Rechtsaufsicht über die Jugendämter – am Mittwoch eine Überprüfung eingeleitet, die das Handeln des Jugendamtes im vorliegenden Fall in den Blick nimmt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wird unverzüglich informiert", heißt es in der Mitteilung des Ressorts von Ministerin Britta Ernst (SPD).

Das Ministerium hatte beim Jugendamt Barnim nach Bekanntwerden des Falls eine Stellungnahme angefordert. Sie sei am Dienstag – dank schnellem Handeln von Landrat Daniel Kurth (SPD), wie es in der Mitteilung heißt – im Ministerium eingegangen und wurde geprüft.

Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD).
Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD).

© Ralf Hirschberger/dpa

Vier Gefährdungsmeldungen zur Familie

Laut den Informationen habe das Jugendamt Barnim zu der Eberswalder Familie zwischen Sommer 2017 und Frühjahr 2019 insgesamt vier Gefährdungsmeldungen erhalten. Sie bezogen sich demnach unter anderem auf fehlende U-Untersuchungen, mögliche Entwicklungsrückstände bei dem heute 5-jährigen Mädchen, verbale und körperliche Gewalt sowie Vernachlässigung. Zu jeder Gefährdungsmeldung sei eine Risikoeinschätzung erfolgt, so das Jugendamt. Man habe zudem Maßnahmen ergriffen, um die Eltern in die Gefährdungseinschätzung mit einzubeziehen. "Im Ergebnis scheiterten jedoch bei allen vier Gefährdungsmeldungen die Bemühungen des Jugendamtes für eine Kooperation mit den Eltern", so das Ministerium.  Gesprächs- und Hausbesuchstermine seien von den Kindeseltern abgesagt oder kurzfristig nicht wahrgenommen worden oder erfolgten mit erheblicher zeitlicher Verzögerung. "Die Kindeseltern wiesen jede Anwendung von Gewalt von sich", heißt es weiter.

Was unternahm das Jugendamt?

Ob das Jugendamt alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um mit den Kindern direkt in Kontakt zu kommen, sei offen. Dennoch habe das Jugendamt eingeschätzt, dass keine Gefährdung für die Kinder vorlag. Zu prüfen ist nunmehr laut Ministerium, ob das Jugendamt die insgesamt drei Kinder der Familie in Augenschein genommen habe und ob das Familiengericht angerufen wurde,  weil die Kindeseltern bei der Gefährdungseinschätzung nicht mitwirkten. Zudem müsse nun geprüft werden, ob entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Kinder eingeleitet worden seien.  

Die Jugendamtsleiterin hatte bei einer Pressekonferenz am Montag erklärt, der Fall sei nicht alltäglich, aber auch keine Besonderheit.

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