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Das Mädchen soll jahrelang kein Tageslicht gesehen haben.

© David Ebener/dpa

Vernachlässigtes Mädchen in Eberswalde: Keine Belege dafür, dass das Kind weggesperrt wurde

Jahrelang wurde ein Mädchen (5) in Eberswalde vernachlässigt. Im Dezember nahm das Jugendamt das Kind in Obhut. Am Donnerstag äußerte sich der Staatsanwalt zu dem Fall.

Frankfurt (Oder) - Jahrelang wurde ein Mädchen aus Eberswalde (Barnim) von seinen Eltern vernachlässigt, ehe es im Dezember vom Jugendamt in Obhut genommen wurde. Laut Medienberichten soll das Kind sogar weggesperrt worden sein. Dafür gibt es bisher aber keine Belege.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schlief das Kind in einem Kinderbett im Schlafzimmer der Mutter. "Es spricht nach dem Durchsuchungsbericht bisher nichts für die These, das Kind sei weggesperrt worden", sagte Staatsanwalt Ingo Kechichian in Frankfurt (Oder). Es sei aber auch nicht ausgeschlossen. 

Das sage zudem nichts darüber aus, ob das Kind wenig Tageslicht gesehen habe. Das Mädchen sei dem Bericht eines Krankenhauses zufolge unterernährt, verhaltensauffällig und sprachgestört gewesen. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Mädchen soll jahrelang kein Tageslicht gesehen haben

Das Jugendamt des Landkreises Barnim hatte das fünf Jahre alte Mädchen im vergangenen Dezember in Obhut genommen. Das Brandenburger Jugendministerium sieht mögliche Versäumnisse beim Jugendamt. Das Amt erhielt laut Ministerium zwischen Sommer 2017 und Frühjahr 2019 vier Gefährdungsmeldungen zur Familie des Mädchens. Die „Märkische Oderzeitung“ hatte berichtet, das Mädchen habe jahrelang kein Tageslicht gesehen und solle mindestens zwei Jahre auf sich allein gestellt gewesen sein. Bei der Mutter gab es eine Hausdurchsuchung.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen unbekannt. Sie hatte die Beschlagnahmung der Patientenakte des Mädchens beantragt. Das Amtsgericht gab der Justizbehörde zufolge bisher jedoch nur Persönlichkeitsdaten und Aufenthaltsort preis, aber nicht die Akte. Das Mädchen hat zwei Geschwister, die ebenfalls in Obhut gekommen waren. Bei ihnen gab es aber laut Landkreis keine Hinweise auf eine derartige Vernachlässigung wie bei der Fünfjährigen. (dpa)

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