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Karl-Heinz Schröter (SPD), Brandenburgs Innenminister, während der Debatte zu neuen Regelungen zum Verfassungsschutzgesetz.

© Julian Stähle/dpa

Verfassungsschutz in Brandenburg: Mehr Befugnisse und strengere Kontrolle für Geheimdienst

Der Brandenburger Landtag beschließt mit rot-roter Mehrheit ein umstrittenes Gesetz zum Verfassungsschutz – und 37 zusätzliche Stellen.

Potsdam - Der Verfassungsschutz in Brandenburg wird künftig stärker parlamentarisch kontrolliert, bekommt aber auch mehr Befugnisse. Der Landtag stimmte am Donnerstag in Potsdam mehrheitlich für eine Gesetzesnovelle der rot-roten Koalition. Dafür sprachen sich 44 Abgeordnete aus, dagegen waren 35 Parlamentarier, zwei enthielten sich. Mit der Neuregelung soll auch die Anwerbung von Vertrauensleuten, genannt V-Leuten, stärker reglementiert werden. Der Verfassungsschutz wird außerdem personell um 37 auf 130 Mitarbeiter verstärkt. Das Gesetz war ein Kompromiss. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) zeigte sich dennoch zufrieden. „Der Verfassungsschutz in Brandenburg erhält eine neue gesetzliche Grundlage, gleichzeitig wird er personell verstärkt“, sagte Schröter im Landtag. „Das eine geht nicht ohne das andere.“

Verschärfung

Der Verfassungsschutz wird mit dem neuen Gesetz die Befugnis zum Einsatz technischer Mittel haben, um den Standort von Mobilfunkgeräten zu ermitteln. Die CDU-Opposition forderte weitere Einsatzmöglichkeiten wie eine Online-Durchsuchung. Denn der Verfassungsschutz könne zwar den Standort eines Handys ermitteln, stehe aber vor verschlossenen Türen, wenn es um den Inhalt der Kommunikation gehe. Der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher nannte das Gesetz daher ein „stumpfes Schwert“. Die AfD forderte ein eigenes Landesamt. Der Verfassungsschutz ist in Brandenburg eine Abteilung im Innenministerium.

Kontrolle

Der Linke-Politiker Hans-Jürgen Scharfenberg sagte: „Mit dem Gesetzentwurf wird ohne Zweifel die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes erheblich gestärkt.“ Mit dem neuen Gesetz kommt eine Whistleblower-Regelung - ein Whistleblower ist so etwas wie ein Enthüller. Ein Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde kann sich mit dem neuen Gesetz ohne Einhaltung des Dienstweges an die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags wenden, wenn er das etwa bei internen Missständen für notwendig hält. CDU und Grüne forderten mehr Rechte für Minderheiten in der Kontrollkommission.

V-Leute

Die Linke will den Verfassungsschutz als Fernziel abschaffen, sie trug das Gesetz aber als Kompromiss mit, auch weil es mehr Vorgaben für V-Leute gibt. Die Grünen verlangen ein Ende des Einsatzes solcher V-Leute. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hatte ein mögliches Versagen des Brandenburger Verfassungsschutzes bei der Weitergabe von Hinweisen des V-Manns „Piatto“ auf das rechtsextreme NSU-Trio an Strafverfolgungsbehörden untersucht. Künftig gibt es strengere Vorgaben: Ein Ausschlussgrund für die Zusammenarbeit ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder der Verurteilung zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe, laufende Strafverfahren fallen nicht darunter.

Personal

Der Streit über die Aufstockung des Personals im Geheimdienst hatte zu einem Streit innerhalb der rot-roten Koalition geführt. Im Januar kündigte Innenminister Schröter an, dass er den Verfassungsschutz in eigener Regie um 27 Mitarbeiter aufstocken wolle. Das führte bei der Linken zu großer Empörung. Nach langen Verhandlungen einigten sich die Spitzen von SPD und Linke Anfang März darauf, den Verfassungsschutz vor allem wegen terroristischer Gefahren um 37 auf 130 Mitarbeiter aufzustocken.

Mehrheit

Die Koalition von SPD und Linken hatte eine eigene Mehrheit unter den 81 anwesenden Abgeordneten, obwohl je zwei Linke-Abgeordnete gegen das Gesetz stimmten und sich enthielten. In der Opposition fehlten mehrere Parlamentarier. 

Rot-Rot bekam zudem Unterstützung: Die fraktionslose Abgeordnete Iris Schülzke votierte mit Ja. Weil das Gesetz in der Linksfraktion teils umstritten war, war eine Mehrheit unsicher. SPD und Linke haben 47 von 88 Abgeordneten - sind alle anwesend, liegt die Mehrheit bei 45, diese wurde nicht erreicht. (dpa)

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