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Ein Justizbeamter kontrolliert den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider, bevor dieser den Gerichtssaal betreten darf. 

© Bernd Settnik/dpa

Verfahren gegen Neonazi Maik Schneider fortgesetzt: Richter als Zeuge im Prozess um Brandanschlag

Im Revisionsprozess gegen den Brandenburger Neonazi Maik Schneider hat am elften Verhandlungstag auch der Richter der ersten Verfahrens als Zeuge ausgesagt. 

Potsdam - Vor dem Landgericht Potsdam ist am Mittwoch der Revisionsprozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter und ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider fortgesetzt worden. Der 31-jährige Angeklagte erschien am Mittwoch als freier Mann vor Gericht, nachdem er kürzlich wegen der langen Verfahrensdauer nach knapp drei Jahren aus der U-Haft entlassen wurde. 

Schneider muss sich unter anderem wegen eines Brandanschlags auf ein geplantes Asylheim verantworten

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte vergangene Woche wegen mehrerer vermeidbarer Verfahrensverzögerungen die Aufhebung des Haftbefehls angeordnet. Schneider muss sich wegen der Brandstiftung an einer Sporthalle in Nauen (Havelland) verantworten, die im Spätsommer 2015 als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war.

Am elften Verhandlungstag wurde unter anderem Richter Theodor Horstkötter in den Zeugenstand gerufen. Horstkötter war Vorsitzender im ersten Prozess in Potsdam. Nach der Erinnerung des Richters hatte Schneider damals ausgesagt, der Brand der Turnhalle sei ein „spontaner Entschluss“ und ein „Unfall“ gewesen. Schneider sei nicht davon ausgegangen, dass das Gebäude komplett niederbrennen werde. Er habe die Fassade „als Zeichen des Protestes“ nur einrußen wollen.

Bei einer Stör-Aktion soll Schneider Rädelsführer gewesen sein

Zum Vorwurf der Störung einer Stadtverordnetenversammlung habe der Angeklagte ausgesagt, dass er weder andere angestachelt noch gegen die Glasfassade der Halle getrommelt habe. Der ehemalige Bürgermeister von Nauen, Detlef Fleischmann (SPD), hatte zu Beginn des Revisionsprozesses als Zeuge vor Gericht ausgesagt, die Leute in der Versammlung hätten sich von der Menge bedroht gefühlt. Die Scheibe „hätte zerbersten können“. In der Versammlung sollte über die Nutzung der Turnhalle als Flüchtlingsunterkunft entschieden werden.

Schneider plant, wandern zu gehen

In den Augen von Schneiders Verteidiger Sven-Oliver Milke war die Vernehmung des Richters kein neuer Gewinn. Horstkötter Aussage hätte man in den Akten nachlesen können, so Milke weiter. Nach Ansicht des Verteidigers müsse das Gericht einen Sachverständigen zum Brand hören. Über die Haftentlassung sei sein Mandant sehr erleichtert. Er verbringe viel Zeit mit seiner Familie und plane, Wandern zu gehen.

In einem ersten Verfahren war Schneider wegen der Brandstiftung und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen Befangenheit eines Schöffen aufgehoben.

Die Freilassung Schneiders hatte in Brandenburg für große Empörung gesorgt. Aus Sicht der Opposition ist Justizminister Stefan Ludwig (Linke) dafür verantwortlich, dass die Gerichte mit zu wenig Richtern und Staatsanwälten ausgestattet seien. Die AfD forderte deshalb am Dienstag erneut den Rücktritt Ludwigs. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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