zum Hauptinhalt

Urteil zum Lärmschutz am BER: BER-Schallschutz: Gericht spricht 591-Millionen-Urteil

Beim Schallschutz um den Berliner Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld pocht das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf hohen Standard. Brandenburg wollte das nie ausfinanzierte Programm nur um 305 statt 591 Millionen nachbessern – aber das klappte nicht.

Berlin - Neue Schlappe für den Pannenflughafen-Flughafen in Schönefeld und seine Eigentümer: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einem neuen Urteil an seiner strikten Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zum Schallschutz für 14 000 Wohnungen am BER festgehalten. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting verkündete diese Entscheidung am Donnerstagabend. Danach können die Anrainer nach jahrelang rechtswidrigen Billig-Bewilligungen nun mit dem den besten Lärmschutz in Deutschland rechnen. Revision wurde nicht zugelassen.

Mit dem Urteil muss das von 2004 bis 2012 mit 139 Millionen Euro nie ausfinanzierte Schallschutzprogramm nun um 591 Millionen Euro nachgebessert werden. Brandenburg hatte eine 280 Millionen Euro billigere Variante versucht. Statt früher knapp 4000 Euro stehen pro Wohnung nun nach Schätzungen zwischen 30 000 und 50 000 Euro für Lärmschutzfenster oder bessere Dämmungen bereit. Allerdings wird von den Immobilien-Besitzern selbst abhängen, ob es dafür verwendet wird. Den meisten wird die Summe nun als Entschädigung überwiesen. Der Flughafen bedauerte daher in einer ersten Reaktion das Urteil, mit dem realisierter Schallschutz in den Wohnungen nicht gesichert sei.

In der Verhandlung selbst spielte die Problematik aber zum Erstaunen der klagenden Bürger und Gemeinden keine Rolle. Weder Land noch Flughafen brachten es vor. In einem Eilverfahren hatte das OVG 2012 das BER-Schallschutzprogramm für den neuen Flughafen als „systematischen“ Verstoß gegen geltendes Recht gekippt. Alle bisher rund 14 000 Bewilligungen sind hinfällig und müssen jetzt neu berechnet werden. Die Grundlage ist mit dem OVG-Urteil klar. .

In den letzten BER-Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro, die die Flughafen-Eigner letztes Jahr noch vor der erneut verschobenen Eröffnung bewilligt hatten, ist schon als Konsequenz aus dem letzten OVG-Urteil die Maximalsumme von 591 Millionen Euro enthalten. Doch hatten Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), inzwischen auch BER-Aufsichtsratschef, und Brandenburgs Behörden seitdem eine gemäßigtere, 285 Millionen Euro billigere Auslegung versucht - gegen die Umlandgemeinden wie Mahlow-Blankenfelde und private Hauseigentümer vorgingen. Deshalb richtete sich die Klage vor dem OVG auch nicht gegen den Flughafen, sondern gegen Brandenburgs Ministerium.

Juristisch drehte sich der Prozess weitgehend um die formulierte Vorgabe im Planfeststellungsbeschluss, die einst vom Flughafen selbst beantragt worden war. Danach darf es in den Wohnungen der Umgebung „keine“ Überschreitung des Pegels von 55 Dezibel - Gesprächslautstärke - durch Fluglärm geben. Darauf pochen die Anwohner. „Wir neigen dazu, dass es ein absoluter Grenzwert ist“, sagte auch Fieting. Der Flughafen war in der Praxis von täglich 6 Überschreitungen des Pegels ausgegangen, bis er vom OVG gestoppt wurde. Im weiteren Fortgang hatte Brandenburgs Infrastrukturministerium (MIL) die „krumme Null“ erfunden. Es hat 2012 dem Flughafen per Auflage täglich 0,5 Überschreitungen erlaubt - also jeden zweiten Tag eine Fluglärmstörung, in einem halben Jahr maximal 89. Mit mathematischer Rundung sei auch das eine Null, argumentierten Land und Flughafen in der Verhandlung. „Das ist ein exorbitant guter Schallschutz, das gibt es nirgendwo sonst in Deutschland“, sagte Anwalt Klaus-Peter Golde, der Rechtsbeistand des MIL. Er verwies darauf, dass Oberverwaltungsgerichte etwa beim Flughafen Rammstein oder Düsseldorf bei ähnlichen Formulierungen täglich 6 oder 16 Pegelüberschreitungen für zulässig erklärt hatten. Allerdings musste sich Dolde einen Vermerk aus dem Brandenburger Ministerium vom September 2011 vorhalten lassen, nachdem er damals selbst keine Auslegungsspielräume beim Planfeststellungsbeschluss in dieser Frage sah - und eine Auflage an den Flughafen mit dem strengen Null-Standard empfahl.

Juristisch drehte sich der Prozess weitgehend um die formulierte Vorgabe im Planfeststellungsbeschluss, die einst vom Flughafen selbst beantragt worden war. Danach darf es in den Wohnungen der Umgebung „keine“ Überschreitung des Pegels von 55 Dezibel - Gesprächslautstärke - durch Fluglärm geben. Darauf pochen die Anwohner. „Wir neigen dazu, dass es ein absoluter Grenzwert ist“, sagte auch Fieting. Der Flughafen war in der Praxis von täglich 6 Überschreitungen des Pegels ausgegangen, bis er vom OVG gestoppt wurde. Im weiteren Fortgang hatte Brandenburgs Infrastrukturministerium (MIL) die „krumme Null“ erfunden. Es hat 2012 dem Flughafen per Auflage täglich 0,5 Überschreitungen erlaubt - also jeden zweiten Tag eine Fluglärmstörung, in einem halben Jahr maximal 89. Mit mathematischer Rundung sei auch das eine Null, argumentierten Land und Flughafen in der Verhandlung. „Das ist ein exorbitant guter Schallschutz, das gibt es nirgendwo sonst in Deutschland“, sagte Anwalt Klaus-Peter Golde, der Rechtsbeistand des MIL. Er verwies darauf, dass Oberverwaltungsgerichte etwa beim Flughafen Rammstein oder Düsseldorf bei ähnlichen Formulierungen täglich 6 oder 16 Pegelüberschreitungen für zulässig erklärt hatten. Allerdings musste sich Dolde einen Vermerk aus dem Brandenburger Ministerium vom September 2011 vorhalten lassen, nachdem er damals selbst keine Auslegungsspielräume beim Planfeststellungsbeschluss in dieser Frage sah - und eine Auflage an den Flughafen mit dem strengen Null-Standard empfahl.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false