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Das Urteil des Oberverwaltungsgericht gilt nicht nur für Wasseranschlüsse aus DDR-Zeiten, sondern auch für die 1990er Jahre.

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Urteil zu Altanschließern in Brandenburg: Beiträge für Abwasseranschlüsse gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beiträge für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten gekippt. Nun zieht das Oberverwaltungsgericht nach - und für die Kommunen wird es teuer.

Potsdam/Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die umstrittenen Beiträge für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten und auch aus den 1990er Jahren gekippt. Es folgte am Donnerstag einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach zwei Grundstücksbesitzerinnen aus Cottbus nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden dürfen. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes kommen auf die Zweckverbände Rückforderungen und Gebührenausfälle in Höhe von 400 Millionen bis 500 Millionen Euro zu.

Urteil gilt auch für Wasseranschlüsse aus den 1990er Jahren

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Ralf Leithoff gilt das Urteil nicht nur für Fälle aus DDR-Zeiten, sondern auch für Wasseranschlüsse aus den 1990er Jahren. Das Kommunale Abgabengesetz wurde 2004 geändert. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre - ab Anschluss. Das oberste Gericht habe seinen Beschluss vor allem mit dem notwendigen Vertrauensschutz begründet, erläuterte Leithoff. Der Bürger müsse darauf vertrauen können, nicht Jahrzehnte später noch zahlen zu müssen.  

Das Urteil des OVG hat Signalwirkung: In Brandenburg sind Zehntausende Eigentümer von den Abwasserverbänden oder Stadtwerken für alte Wasseranschlüsse zur Kasse gebeten worden. "Nun müssen die Gerichte und Behörden dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts folgen", sagte der Landtagsabgeordnete Peter Vida von BVB/Freie Wähler. "Und da die Regelung auch auf fehlerhaften Gesetzen beruhte, ist auch die Landesregierung in der Pflicht, finanzielle Verantwortung zu übernehmen."

"Ansonsten gerät die Wasserversorgung und die Entsorgung in Gefahr", mahnte der Präsident des Städtebundes, Karl-Ludwig Böttcher. Denn die Verbände dürften für die fälligen Rückzahlungen keine Kredite aufnehmen. "Da muss es für die Finanzierung eine politische Lösung geben", sagte er ebenfalls mit Blick auf die Landesregierung.

"Die Kommunen können anders handeln, aber darauf gibt es keinen Rechtsanspruch"

Richter Leithoff betonte, unwirksam seien nur Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde und die somit noch keinen Bestand hätten. Bei bestandskräftigen und bezahlten Bescheiden gebe es keinen Anspruch auf Rückzahlung. "Die Kommunen können anders handeln, aber darauf gibt es keinen Rechtsanspruch", sagte Leithoff.

In einem der behandelten Fälle äußerte Leithoff in der Urteilsbegründung Zweifel an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil das Grundstück der Frau aus Cottbus aus Sicht des Gerichts erst 2003 vollständig angeschlossen worden sei. Aber das OVG sei nicht befugt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu korrigieren, meinte Leithoff. "In diesem Fall hat die Klägerin möglicherweise einfach Glück gehabt."

Der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke sagte: "Innenminister Schröter darf jetzt nicht länger abtauchen." Er sehe das Land in der Pflicht, die Kommunen und Zweckverbände finanziell zu unterstützen, so Petke. Wichtig sei, dass es nun landesweit eine einheitliche Regelung für die Rückzahlungen gebe. (dpa)

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Klaus Peters

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