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Wegweiser für Rechtsfragen. Auf einem Potsdamer Hinterhof geht es zur Kanzlei von Jörg-Klaus B.

© Klaer

Urteil im Hesco-Prozess: Haftstrafe für Potsdamer Anwalt, Bewährung für die Firmenchefs

Im Prozess wegen Insolvenzverschleppung bei der Luckenwalder Firma Hesco hat das Landgericht Potsdam am Freitag die Urteile gesprochen. Für den Potsdamer Anwalt Jörg-Klaus Baumgart verhängte das Gericht eine Haftstrafe und ein Berufsverbot

Im Prozess wegen Insolvenzverschleppung bei der Luckenwalder Firma Hesco hat das Landgericht Potsdam am Freitag die Urteile gesprochen. Für den Potsdamer Anwalt Jörg-Klaus Baumgart verhängte das Gericht eine Haftstrafe und ein Berufsverbot

Die beiden Geschäftsführer der Luckenwalder Firma Hesco, Klaus und Birgit R., sind am Freitag vom Potsdamer Landgericht wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott zu einer Geldstrafe von insgesamt 61.200 Euro verurteilt worden. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Jörg-Klaus Baumgart, dessen Potsdamer Kanzlei mit dem Unternehmen einen Beratervertrag hatte, wurde wegen Anstiftung und Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und Untreue in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und vier Monaten sowie zu einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Zudem wurde ein von dem Hesco-Unternehmen als Strohmann eingesetzter Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

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Zum Hintergrund: Hesco belieferte die Telekommunikationsbranche, etwa zur Jahrtausendwende bekam das Unternehmen die Krise der New Economy zu spüren. Aufträge blieben aus, die Lohnkosten waren am Ende höher als die Einnahmen. Die R.s wollten Mitarbeiter entlassen, aber der Betriebsrat wehrte sich vehement. Später und auch im Prozess bemühten die Verteidiger die Legende, die IG Metall habe im Betriebsrat Druck gemacht, weil auch die Tochter der R.s, eine Potsdamer CDU-Bundespolitikerin, Anteile an der Familienfirma hält. Weitere Gesellschafter sind ebenfalls Familienmitglieder. Die R.s gerieten schließlich an Anwalt Baumgart. Und der wusste nach Ansicht der Ankläger und des Gerichts, wie man Firmen bestattet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte es die nun abgeurteilten Straftaten ohne Baumgart nicht gegeben.

Baumgart, so die Staatsanwälte, machte schließlich den mitangeklagten Maurer  J. zum Geschäftsführer, der laut Staatsanwaltschaft nur dazu da ist, Unterschriften zu leisten und zu Notarterminen zu gehen. Der Maurer entließ alle Hesco-Mitarbeiter, der Firmensitz wurde nach Horla in Sachsen-Anhalt verlegt, das Betriebsvermögen an ein neues Unternehmen der Reiches übertragen. Übrig blieb eine Briefkastenfirma, die Insolvenz, so das Gericht, wurde verschleppt, um die Spuren zu verwischen. Hesco aber machte als neue Firma wenig später unter leicht geändertem Namen in Luckenwalde einfach weiter - mit den alten Maschinen und nur noch 35 Beschäftigten. Ein Stellen- und Schuldenabbau über illegale Umwege.

Nach derselben Masche ist Anwalt Baumgart auch bei anderen Firmen vorgegangen, auch wegen dieser Fälle war er angeklagt. Die Unternehmen gerieten in Geldnot, J. wurde als Geschäftsführer bestellt, übrig blieb eine leere Hülle. In einigen Fällen lehnten die Gerichte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. In dem Prozess sind auch zwei Geschäftsfrauen angeklagt, deren Möbelgeschäft in Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) 2003 ebenfalls Insolvenz anmeldete. Auch dieser Fall spielte bei der Haftstrafe und dem verhängten Berufsverbot gegen Baumgart eine Rolle. pek/axf

Anmerkung der Redaktion vom 10. April 2022:

Im Ergebnis eines u.a. gegen Rechtsanwalt Baumgart gerichteten Strafverfahrens verurteilte diesen das Landgericht Potsdam im Jahr 2011 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und verhängte ein zweijähriges Verbot von anwaltlicher Tätigkeit in Insolvenzangelegenheiten. Hiergegen richtete sich die Revision des Verurteilten zum BGH und im Ergebnis dieser Revision stellte das Landgericht Potsdam zum Aktenzeichen 24 KLs 21/13 das gegen Baumgart gerichtete Verfahren gemäß § 153 Abs.2 StPO am 2.3.2022 endgültig ein. Rechtsanwalt Baumgart ist also in diesem Verfahren weder rechtskräftig mit einer Freiheitsstrafe noch mit einem sog. Berufsverbot sanktioniert worden. 

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