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Der Prozess steht kurz vor dem Abschluss.

© dpa

Urteil gibt Grundstücksbesitzern in Brandenburg recht: Rückwirkende Gebühren für Abwasseranschlüsse unzulässig

Seit der Wende läuft ein Streit um Gebühren für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten. Bisher mussten die auch nachträglich gezahlt werden. Nach einem Urteil das Bundesverfassungsgerichts soll das es jetzt ein Ende haben. Welche Auswirkungen das Urteil für Brandenburger Grundstücksbesitzer haben könnte.

Cottbus - Zwei Cottbuser Grundstücksbesitzer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht rückwirkend für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten zur Kasse gebeten werden. Entsprechende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg seien damit aufgehoben, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die Auswirkungen auf andere Fälle sowie auf die finanzielle Situation der Abwasserzweckverbände und der Kommunen sind derzeit noch unklar.

Die beiden Cottbuser Grundstücksbenutzer sollten auf der Grundlage eines neugefassten Gesetzes aus dem Jahre 2004 rückwirkend zahlen. Aus Sicht des Gerichts ist das jedoch unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kündigte an, mögliche Konsequenzen für andere Fälle zu prüfen.

 Brandenburger Landeswasserverbandstag: Konsequenzen für andere Fälle

Der Brandenburger Landeswasserverbandstag, der die öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaft und ihre Unternehmen vertritt, hält Konsequenzen in Fällen für möglich, in denen Betroffene ebenfalls Widerspruch eingelegt haben. Das könne im Einzelfall zu Gebührenanpassungen führen, sagte Geschäftsführer Turgut Pencereci.

"Wir haben die Verfahren angehalten, weil sich durch das Urteil eine neue Rechtslage ergibt", sagte der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) mit Blick auf Gebührenforderungen.

Rückerstattung von Beiträgen

Der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen rechnet damit, dass zu Unrecht erhobene Beitrage für die Anschlüsse für Trink- und Abwasser wieder erstattet werden. Allein von den Mitgliedsfirmen seien Beitragszahlungen in Höhe von 60 Millionen Euro bekannt, erklärte Vorstand Maren Kern in einer Mitteilung. Das entspreche 14 Prozent der Investitionen des Jahres 2014. Der Verband geht davon aus, das Widerspruchsverfahren nun entsprechend des Karlsruher Beschlusses entschieden werden.

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Aus Sicht des SPD-Landtagsabgeordneten Ralf Holzschuher ist es zu früh für eine Bewertung. Ziel bleibe Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit in diesem Bereich. Mit dem Urteil werde die bisherige Rechtsauffassung im Land korrigiert, sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Hans-Jürgen Scharfenberg. Jetzt gebe es die Chance, endlich abschließend Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in einer heftig umstrittenen Materie zu schaffen. (dpa)

Gudrun Janicke

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