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Der NSU-Ausschuss will herausfinden, ob Brandenburgs Verfassungsschutz die Mordserie der Terrorgruppe NSU begünstig hat.

© Ralf Hirschberger/dpa

Untersuchungsauschuss im Landtag Brandenburg: Neue Panne des Innenministeriums im NSU-Ausschuss

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg hat den Vertreter des Landesregierung ausgeschlossen - weil er einen Zeugen beeinflusst haben soll. Zweifel gibt es auch am Ausschusskoordinator des Innenministeriums, Bruno Küpper.

Potsdam - Neue Pannen im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg haben Verwerfungen mit dem Innenministerium ausgelöst. Der Grund: Vertreter von Landesregierung und Innenministerium sind im Untersuchungsausschuss ins Zwielicht geraten. Am Freitagabend schloss das Gremium den offiziellen Beauftragten der Landesregierung, einen Beamten der Polizeiabteilung im Innenministerium, von der Sitzung aus. Der Ausschuss wirft dem Ministerialen unzulässige Beeinflussung von Zeugen vor, konkret eines Beamten der Polizei Brandenburg, der am Freitag vom Untersuchungsausschuss vernommen wurde. Der Ministeriumsmitarbeiter soll nach dem Eindruck von Ausschussmitgliedern den Beamten nach dessen Aussage „bearbeitet haben“. Im Ausschuss ist von einem Affront die Rede. 

Ein Ministersprecher sagte, es handle sich um Missverständnisse, die man bedauere. Es liege Vertretern des Innenministeriums aber grundsätzlich fern, Zeugen zu beeinflussen. Der Vorwurf sei in der Sache unbegründet. Der Beauftragte habe sich mit dem Zeugen nach Ende der Vernehmung „beiläufig über eine polizeirechtliche Frage unterhalten“. Da die Vernehmung zu Ende war, könne keine Beeinflussung des Zeugen unterstellt werden.

Der Regierungsvertreter fiel nicht zum ersten Mal auf

Pikant an der Personalie: Der Regierungsbeauftragte hatte als Vertrauter und mit Rückendeckung von Ex-Polizeipräsident Arne Feuring 2013 maßgeblich eine neue Erfassung von Straftaten vorangetrieben. Das brachte Feuring den Vorwurf ein, angesichts hoher Diebstahls- und Einbruchsraten die Kriminalstatistik geschönt zu haben. Feuring stolperte als Innenstaatssekretär im April 2015 über die Affäre und gab den Posten auf.

Der am Freitag vom Untersuchungsausschuss befragte Kriminalist hatte im Fall der Gruppe „Nationale Bewegung“, deren Taten 2001 im Brandanschlag auf den jüdischen Friedhof in Potsdam gipfelten, schwere Vorwürfe erhoben. Der Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) war vom Verfassungsschutz 2001 diffamiert worden. Die laut einem späteren Vermerk „vagen Vorwürfe“ des Verfassungsschutzes, er habe ein Vernehmungsprotokoll manipuliert, bestätigten sich nicht. Vielmehr musste der Geheimdienst sogar einräumen, dass die Vorwürfe aus „nicht verifizierten Äußerungen teilweise krimineller Personen“ entstünden.

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Ist Bruno Küpper für den NSU-Ausschuss weiter haltbar?

Zudem war der Beamte mit internen Ermittlungen zu einer Anfang 2001 an die Neonazi-Szene verratenen Razzia gegen die „Nationale Bewegung“ betraut. Diese richteten sich gegen Polizeibeamte des Präsidiums Potsdam. Die von dem Beamten angefertigten Vermerke sind jedoch nie in den Ermittlungsakten zur „Nationalen Bewegung“ aufgetaucht. Zum Abschluss der internen Untersuchung war dem Beamten vom Vorgesetzten erklärt worden, dass die Sache nun „an anderer Stelle“ entschieden werde.

Wegen dieser Aussagen im Landtag drohen auch Verwicklungen bei dem amtierenden Ausschussbeauftragten des Innenministeriums, Bruno Küpper. Der hatte dem Ausschuss erklärt, dass er nicht als Zeuge bei den zu untersuchenden Fällen in Frage käme. Doch genau daran sind nun im Ausschuss Zweifel aufgekommen, denn Küpper war bis Sommer 2002 Polizeiinspekteur im Innenministerium. Er führte damit die Fachaufsicht über die Polizei im Land, bevor er Polizeipräsident in Potsdam wurde.

Als Polizeiinspekteur müsste Küpper von Verratsermittlungen gewusst haben

Nach dem üblichen Prozedere scheint es kaum wahrscheinlich, dass Küpper als Polizeiinspekteur nichts von den Ermittlungen wegen Geheimnisverrats wusste. Die Sache dürfte wegen der politischen Brisanz, zumal der Generalbundesanwalt ermittelte, als Berichtssache ans Ministerium eingestuft gewesen sein. Daher könnte er auch als Zeuge für den Untersuchungsausschuss in Frage kommen. Dann aber dürfte er nicht als Leiter der „Koordinierungsstelle Untersuchungsausschuss“ für das Ministerium tätig sein. Ein Ministeriumsprecher sagte auf PNN-Anfrage, man werde Spekulationen „aus Respekt vor der Arbeit des Ausschusses nicht kommentieren“.

Sollte Küpper als führender Polizeibeamter im Ministerium nichts vom internen Verfahren wegen Geheimnisverrats gewusst haben, würde dies in der skandalösen Kette der bisherigen Vorkommnisse ein weitere Episode sein und ganz neue Fragen zum Hickhack bei den Sicherheitsbehörden aufwerfen. Angesichts der früheren Rolle von Küpper an zentraler Stelle wundern sich die Mitglieder des Ausschusses aber auch, warum dem Gremium die Ermittlungsakten zum Geheimnisverrat bislang nicht vom Innenministerium vorgelegt worden sind. Der Ministeriumssprecher sagte, dem Ausschuss seien „alle bisher in dem Zusammenhang bekannten Dokumente“ bereitgestellt worden. Gelegentlich könne es aber „zu Auslegungsunterschieden“ bei Beweisbeschlüssen kommen. Das liege in der Natur von Untersuchungsausschüssen.

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