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Brandenburg: Unmut und Ungewissheit Wie Anschlagsopfer über mögliche Klagen denken

Berlin - „Keines der Opfer möchte sich irgendwie bereichern“, sagt ein Angehöriger einer beim Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin verletzten Frau: „Aber gerade jene, die mit schweren Behinderungen weiterleben, brauchen eine angemessene Entschädigung. Und wenn die nicht gezahlt wird, würde ich als Betroffener auch Klage einreichen.

Von Sandra Dassler

Berlin - „Keines der Opfer möchte sich irgendwie bereichern“, sagt ein Angehöriger einer beim Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin verletzten Frau: „Aber gerade jene, die mit schweren Behinderungen weiterleben, brauchen eine angemessene Entschädigung. Und wenn die nicht gezahlt wird, würde ich als Betroffener auch Klage einreichen.“

Der Mann reagiert auf einen Bericht in dieser Zeitung über den Berliner Anwalt Andreas Schulz, der nach eigenen Aussagen mehrere Opfer des Anschlags vom 19. Dezember vertritt. Schulz hatte eine sogenannte Amtshaftungsklage gegen das Land Berlin und gegebenenfalls auch gegen den Bund nicht ausgeschlossen. Er ist der Ansicht, dass Betonpoller den Lkw, mit dem der Attentäter auf den Markt fuhr, weitaus früher zum Stehen gebracht und damit einigen Menschen das Leben und die Gesundheit gerettet hätten. Wenn es Hinweise gab, dass Weihnachtsmärkte besonders gefährdet waren, hätte man spätestens nach dem Terroranschlag von Nizza damit rechnen müssen, dass ein solcher Anschlag mit einem Fahrzeug begangen werden könnte, argumentiert Schulz.

„Ich finde diese Argumentation völlig nachvollziehbar“, sagt Petra K. (Name geändert). „Ich habe mich, ehrlich gesagt, schon am Tag nach dem Anschlag gefragt, als an vielen Weihnachtsmärkten Poller aufgestellt wurden: Warum erst jetzt? Warum nicht früher?“

Petra K.s Lebensgefährte wurde bei dem Anschlag schwer verletzt. Lange lag er im künstlichen Koma, in diesen Tagen holen die Ärzte ihn langsam zurück. „Niemand kann mir sagen, wie schwer die Schäden durch die Kopfverletzungen sein werden“, sagt Petra K. „Diese Ungewissheit macht mich fertig. Vielleicht wird er wieder fast wie früher, vielleicht bleibt er ein Leben lang ein Pflegefall.“

Wenn Letzteres einträfe, stelle sich natürlich auch die Geldfrage. „Gute Reha-Einrichtungen sind auch teuer“, sagt Petra K.: „Ich kann nur hoffen, dass die Entschädigungssumme ausreicht.“

Solche Fragen beschäftigten inzwischen viele Angehörige und Betroffene, sagt der Opferbeauftragte des Berliner Senats, Roland Weber. Er sei sich aber sicher, dass genügend Geld bereitstünde. „Bislang haben alle Behörden schnell und unbürokratisch geholfen“, sagt er: „Das loben auch alle Angehörigen, die ich betreue. Von denen hat bisher keiner angekündigt, dass er klagen will.“

Weber hält eine solche Klage auch für fragwürdig. „Das sind die Gedankenspiele eines Anwalts“, sagt er: „Für eine Staatshaftung braucht man konkrete Fakten.“ Wichtiger sei für ihn die Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, damit Betroffene auch einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben, wenn die Tat wie in diesem Fall mit einem Lkw begangen wurde. Sandra Dassler

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