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Umstrittene Pädagogikmethode: Brandenburg verbietet "Original Play" in Kitas

Bundesweit wird nach Berichten über sexuelle Übergriffe derzeit über die Pädagogikmethode "Original Play" diskutiert. In Brandenburger Kitas darf sie gar nicht angewendet werden. 

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Potsdam/Berlin - Das Brandenburger Bildungsministerium verbietet die Anwendung der umstrittenen Erziehungsmethode „Original Play“ in Kindertagesstätten. Sie sei durch die Betriebserlaubnis nicht gedeckt, wie das Ressort von Britta Ernst (SPD) am Mittwoch mitteilte. Das Ministerium nehme die aktuelle Debatte zum Anlass, mit einem Schreiben alle Träger zu informieren, dass die Methode in den Kindertagesstätten des Landes nicht angewendet werden darf. 

Rangeln und raufen mit Erwachsenen 

„Original Play“ ist ein von dem US-Amerikaner Fred Donaldson entwickeltes Pädagogikkonzept, bei dem Kinder mit fremden Erwachsenen rangeln und raufen, dabei kommt es zu engem Körperkontakt. Das Spiel orientiert sich laut dem Verein an dem frühkindlichen Rangeln und dem Spieltrieb freilebender Tiere und soll Beziehungen „zwischen Individuen und Gruppen“ verbessern. In Beschreibungen für Workshops in Deutschland heißt es etwa: Das Training ermutige Erwachsene, sich in „Arglosigkeit, bedingungsloser Liebe und aufrichtiger Klarheit den Kindern zuzuwenden“. 

Das ARD-Politmagazin „Kontraste“ hatte vergangene Woche einen Bericht veröffentlicht, in dem Eltern zweier evangelischer Kindertagesstätten aus Hamburg und Berlin ausgesagt hatten, dass ihre Kinder im Zusammenhang mit „Original Play“ sexuelle Gewalt erlebt hätten. 2018 soll es in einer evangelischen Kita in Berlin-Kreuzberg zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. 

Auch Berlin verbietet die Methode 

Auch die Berliner Bildungsverwaltung untersagt die Anwendung der Methode in Kindergärten. In einem Schreiben wendet sich Bildungsstaatssekretärin Sigrid Klebba im Auftrag der Bildungssenatorin an die Kitaträger des Landes und schreibt: „Nach derzeitigem Stand ist es nicht auszuschließen, dass es bei der Anwendung zu Grenzüberschreitungen bzw. Grenzverletzungen sowie zu Gefährdung des Kindeswohls kommt.“ Klebba fordert diejenigen, die „Original Play“ in der Vergangenheit angewandt haben, dazu auf, die Kita-Aufsicht darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

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