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Überwachung: Zoll spionierte für Brandenburg mit Trojaner

Laut Bundesbehörde und Justizministerium wurden ausschließlich Internet-Telefonate überwacht. Inzwischen sind zwei Fälle bekannt. Die Opposition im Landtag fordert Aufklärung

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Potsdam - Offenbar hat der Zoll für das Land Brandenburg in mindestens zwei Fällen die Computer von Verdächtigen mit einem „Staatstrojaner“ ausspioniert. Das sorgt in der rot-roten Landesregierung und im Parlament angesichts der heftigen Debatten um verfassungswidrige Späh-Software aus Bayern für äußerste Unruhe. Innenministerium und Justizministerium räumten übereinstimmend ein, dass aktuell bei Ermittlungen gegen eine Person, die mit internationalem Haftbefehl gesucht werde, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzt werde. Es geht in dem Verfahren um grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität, das die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) auf Bitten des Zolls führt. Da das Land jedoch nicht selbst im Besitz der nötigen Software sei, habe man eine Bundessicherheitsbehörde um Amtshilfe gebeten, ließen beide Ressorts erklären. Genannt wurde die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Nach PNN-Information handelt es sich dabei jedoch um das Zollkriminalamt (ZKA), das dem Bundesfinanzministerium untersteht. Vom Zoll gab es dafür keine Bestätigung.

Zur Software selbst hielt sich die Landesregierung bedeckt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, ob der vom Chaos Computer Club enttarnte Staatstrojaner zum Einsatz kam, wisse er nicht. Linke-Justizminister Volkmar Schöneburg legte sich nur zum Umfang der Spähmaßnahme fest. Den PNN sagte er: „Ich schließe aus, dass mit der Software mehr überwacht wurde, als die vom Gericht genehmigte Überwachung der Internettelefonie.“ Es sei technisch sichergestellt, dass weder Bild- noch Videodateien ausgewertet wurden. Die Nachforschungen der Generalstaatsanwaltschaft sind aber noch nicht abgeschlossen, weitere Fälle könnten auftauchen. Klarheit schaffte aber das Zollkriminalamt. Dessen Sprecher Wolfgang Schmitz erklärte, die Behörde setze Trojaner-Software ein, mit der nur – wie gesetzlich vorgeschrieben – Internettelefonie überwacht werden könne.

Auf Aufklärung drängen jetzt nicht nur die Opposition von CDU, FDP und Grünen. Auch die mit der SPD regierende Linke, die im Bundestag auf ein Ende der Online-Durchsuchungen etwa durch das Bundeskriminalamt pocht, verlangte vom SPD-geführten Innenministerium Auskunft darüber, in welchem Umfang Bundesbehörden beim Einsatz der Software in Brandenburg mitgewirkt hätten. Auch die oberste Datenschützerin des Landes, Dagmar Hartge, forderte eine Stellungnahme des Ministeriums. Die Behörde wolle die rechtliche Zulassung überprüfen. Vor allem müsse geklärt werden, was die Software genau könne.

Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass das Zollkriminalamt für brandenburgische Behörden mit einem Trojaner-Einsatz aktiv wird. Bereits vor einem dreiviertel Jahr deckten die Staatsanwaltschaft Potsdam und der Zoll einen internationalen Händelring auf, der mit gefälschten Potenzmitteln im Internet illegale Geschäfte machte und dessen Spuren nach Brandenburg führten. Die Betrüger nahmen binnen zwei Jahren mehr als 18 Millionen Euro ein.

Die Opposition im Landtag ist dennoch aufgeschreckt. Es müsse sichergestellt sein, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in Brandenburg eingehalten werden, sagte CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum. „Es darf keine unkontrollierte Onlineüberwachung in Brandenburg geben.“

Das Landeskabinett hat am Dienstag indes der Landespolizei weitreichende Befugnisse zugesichert: Handy-Ortung und Kennzeichenfahndung, die nur bis Jahresende möglich waren, sind nun dauerhaft erlaubt. Die 2006 eingeführten Verfahren waren für einen Praxischeck nur befristet zugelassen. Grüne-Innenexpertin Ursula Nonnemacher warnte vor dem Risiko, dass der Anlass für Verfahren zunehmend ausgeweitet werde. Die Debatte um den Staatstrojaner zeige: „Wenn etwas technisch möglich und rechtlich erlaubt ist, wird es genutzt und irgendwann verselbstständigt sich das Ganze.“

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