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Brandenburg: Überbrückungsgeld

Ein bizarrer Streit spaltet Gubener und Gubiner Bürokraten: Eine neue Neiße-Überquerung für Fußgänger ist nach polnischer Lesart ein Schwarzbau – deshalb soll Guben Strafe zahlen

Von Matthias Matern

Guben/Gubin - Eigentlich soll sie ein Zeichen der Freundschaft sein, verbinden und nicht spalten. Doch nun ist Streit entbrannt über die neue Fußgängerbrücke zwischen Guben (Spree-Neiße) und der polnischen Partnerstadt Gubin. Erst im vergangenen Dezember zum Beitritt Polens zur Schengen-Zone wurde die Neiße-Überquerung eingeweiht. Offizielle beider Seiten feierten die deutsch-polnische Freundschaft, Gubins Bürgermeister Bartlomiej Bartczak nannte die Brücke ein „Symbol der guten Zusammenarbeit“. Nun aber behauptet die zuständige polnische Kreisverwaltung, für die Brücke habe nie eine Baugenehmigung vorgelegen. Deshalb sei sie von der Stadt Guben „illegal“ errichtet worden, müsse somit entweder abgerissen werden, oder eine Geldstrafe in Höhe von 75 000 Euro müsse bezahlt werden.

Bartczak unterstützt die Forderung. Bereits während der Bauphase habe er mehrfach die deutsche Seite darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Erlaubnis fehle. „Es ist aber vor allem die Bauaufsicht der Kreisverwaltung in Krosno (Crossen), die Vorwürfe erhebt“, meint Bartczak. Aber auch ein jüngst erarbeitetes Gutachten des polnischen Infrastrukturministeriums kommt angeblich zu dem Schluss, bei der Fußgängerbrücke handele es sich um einen „Schwarzbau“.

Bartczak selbst beteuert: „Wir wollen diese Brücke.“ Schließlich werde der Übergang auf von Gubiner Bürgern rege genutzt. Interessant ist die rund 30 Meter Lange Bogenbrücke aber vor allem für erholungssuchende Spaziergänger. Sie verbindet das zum Park umgestaltete Areal einer ehemaligen Tuchfabrik auf deutscher Seite mit der so genannten Theaterinsel auf polnischem Gebiet. Dort stand vor dem Krieg das alte Stadttheater Gubens. Heute finden sich dort nur noch die Grundmauern, eingebettet in eine Grünanlage. Der Bau der Brücke wurde von der Europäischen Union gefördert und kostete rund 655 000 Euro.

Gubens Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) ist über die Haltung des Nachbarn verwundert. „Die polnische Seite bezeichnet die Brücke als Schwarzbau. Das ist so nicht richtig“, sagt er. Bereits lange, bevor die Bauarbeiten begannen, habe es Absprachen und Treffen zwischen den Behörden beider Seiten gegeben. Anträge und Unterlagen seien hin und her gegangen. In einer Vereinbarung vom Oktober 2004 mit Bartczaks Vorgänger, Lech Kiertyczak, seien die Zuständigkeiten festgeschrieben worden. Darin heiße es eindeutig, die Bauausführung übernehme die Stadt Guben, Gubin würden jedoch sämtliche Unterlagen bereitgestellt, die für die Schaffung des Baurechts notwendig sind. Es sei belegt, dass sowohl die Stadt Gubin, als auch die Behörden in Krosno und Wroclaw die Unterlagen sogar mehrfach erhalten haben.

Bartczak dagegen versichert, die Stadt Gubin habe nie eine Aufforderung erhalten, eine Baugenehmigung für die Brücke zu beantragen. Vielmehr habe der Gubener Bürgermeister Hübner aus Zeitgründen nie eine polnische Baugenehmigung gewollt. Zudem sei die alte Vereinbarung sowieso hinfällig gewesen, da eine ganz andere Brücke gebaut worden sei, als ursprünglich geplant. Während der Bauphase habe die deutsche Seite ohne Rücksprache den Standort um „einige hundert Meter“ verlegt. „Das war arrogant“, tadelt der Gubiner Bürgermeister.

Entspannung im Brückenstreit könnte jedoch eine Überarbeitung des deutsch-polnischen Regierungsabkommens zum Erhalt von Grenzbrücken aus dem Jahr 2000 bringen. Nach Informationen der Gubener Stadtverwaltung plane die dafür zuständige gemischte Kommission, die Fußgängerbrücke in den Vertrag mit aufzunehmen. Dennoch, meint Bartlomiej Bartczak, müssten die 75 000 Euro Strafe bezahlt werden. Und ordne die Bauaufsicht der Kreisverwaltung an, falls das Geld nicht bezahlt werde, die Brücke auf polnischer Seite zu sperren, müsse er dem Folge leisten. „Ich hoffe aber, dass es nicht so weit kommt. Denn dann würde die ganze Welt über uns lachen.“

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