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Brandenburg: Tweet mit Folgen: AfD geht gegen Berlins Bürgermeister vor

Berlin - Jeder Mensch darf eine Meinung haben. Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) – doch mit einem Tweet könnten er oder einer seiner Mitarbeiter zu weit gegangen sein.

Berlin - Jeder Mensch darf eine Meinung haben. Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) – doch mit einem Tweet könnten er oder einer seiner Mitarbeiter zu weit gegangen sein. Am Sonntag vor einer Woche, als tausende AfD-Anhänger und zehntausende AfD-Gegner demonstrierten, setzte der Account „Der Regierende Bürgermeister von Berlin, @RegBerlin“ folgenden Tweet ab: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“

Deshalb hat der Berliner AfD-Landesverband Michael Müller nun mit einem Schreiben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Wenn Herr Müller nicht als Parteipolitiker auftritt, sondern als Regierender Bürgermeister, ist das ein Eingriff ins Neutralitätsgebot“, sagt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Marc Vallendar. Er ist als Anwalt freiberuflich tätig und schreibt für die Partei häufig Klagen. Derzeit läuft vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin ein Organstreitverfahren gegen den Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Gegen eine Aussage der ehemaligen Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf der Homepage ihres Ministeriums war der Bundesverband der AfD vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – erfolgreich.

Als SPD-Landesvorsitzender, etwa auf einem Parteitag, kann Michael Müller gegen jeden politischen Gegner wettern wie er möchte. Auch ein privater Twitter-Account, der Müller erkennbar als SPD-Politiker kennzeichnet, wäre ein denkbarer Ort für die Auseinandersetzung mit anderen Parteien, auch mit der AfD. Doch als Regierender Bürgermeister gilt für ihn das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Es schützt alle Parteien davor, dass die Exekutive – deren Teil Müller als Regierender Bürgermeister ist – sie benachteiligt. Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane sich in dieser Funktion zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei äußern oder gar in einen Wahlkampf eingreifen. Sie sollen den Willen des Volkes repräsentieren und müssen daher politisch neutral bleiben – ob der Tweet sich innerhalb dieser Grenzen bewegt? Immerhin lobt er nur den Einsatz von Bürgern gegen Rassismus und für Demokratie. Allerdings fand eine Demo etwa unter dem Motto „Die AfD wegbassen“ statt, eine andere hieß „Stoppt den Hass! Stoppt die AfD!“. Sie richteten sich also direkt gegen die Partei. Auch das soll der Berliner Verfassungsgerichtshof klären. Auf die am Sonnabend an die Senatskanzlei verschickte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung habe laut Vallendar noch niemand reagiert. rori

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