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Ex-NPD-Politiker Maik Schneider (M.) mit seinen Anwälten Mathias Noll (r.) und Sven-Oliver Milke.

© dpa

Update

Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider: Ex-NPD-Politiker zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

In dem Prozess ging es nicht mehr um die Schuldfrage. Das Potsdamer Landgericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere Taten entscheiden.

Potsdam - Die Taten reichen teilweise schon mehr als sechs Jahre zurück, aber die juristische Aufarbeitung brauchte ihre Zeit: Das Landgericht Potsdam hat den NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. 

„Die Taten sind von erheblicher krimineller Energie gekennzeichnet“, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen am Montag bei der Urteilsverkündung in dem Revisionsprozess (Az.: 23 KLs 7/21). Der Zeitablauf seit den Taten wirke sich aber „in erheblicher Weise“ strafmildernd aus.

In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere einzelne Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige zum ersten Mal bereits im Februar 2017 vom Landgericht verurteilt worden war.

Mit Komplizen eine Turnhalle in Nauen angezündet

Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August 2015 gemeinsam mit Komplizen eine Turnhalle in Nauen (Havelland) angezündet. Dort sollten vorübergehend etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Halle brannte komplett aus, der Wiederaufbau kostete rund 3,9 Millionen Euro.

Rund sechs Monate zuvor hatte Schneider - auch das stand nach Überzeugung der Potsdamer Richter im damaligen Prozess fest - für die Unterbrechung bei einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen (Havelland) gesorgt. Mit einer Gruppe von 50 Gleichgesinnten, trommelte er gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums und brüllte Parolen. 

Die Sportstätte in Nauen war als Notunterkunft für etwa 100 Geflüchtete geplant. 
Die Sportstätte in Nauen war als Notunterkunft für etwa 100 Geflüchtete geplant. 

© Julian Stähle/dpa (Archiv, August 2015)

Außerdem soll der 34-Jährige, der als „führender Kopf der rechten Szene“ bekannt war, das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben, über den es Gerüchte wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gab.

Bildung der Strafen war fehlerhaft

Für diese Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Revisionsprozess im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie einmal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen.

Schneider beteuerte am Montag im Prozess, dass er die Taten bereue. Er habe seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Januar 2019 keinen Kontakt mehr zur rechten Szene, hätte keine Straftaten begangen oder sei politisch aktiv. „Ich bin vollkommen für meine Familie und Tochter da“, sagte er. Im Plädoyer betonte sein Verteidiger Mathias Noll: „Nazi-Schneider, die Zeit ist lange her“. Die Verteidigung forderte eine Strafe unter acht Jahren.

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Anwalt will Revision einlegen

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf acht Jahre und sechs Monate. „Diese Taten haben öffentlich sichtbar gemacht, dass jedenfalls zu dieser Zeit die Regeln des Zusammenlebens nicht von allen akzeptiert wurden - jedenfalls nicht von dem Angeklagten“, sagte Staatsanwalt Nils Delius. Die Taten seien „ein Symbol“ gegen anders denkende und anders aussehende Menschen gewesen.

Das Potsdamer Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schneiders weiterer Verteidiger, Sven-Oliver Milke, kündigte nach dem Urteil an, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Damit könnte das Verfahren, dass sich inzwischen seit mehr als vier Jahren hinzieht, noch immer nicht zu Ende sein.

Es ist noch offen, wie lange der zweifache Vater, der seine Haft Ende Juli angetreten hat, im Gefängnis bleiben muss. Da er bereits rund drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hat, wird diese Zeit angerechnet. Daneben steht noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten aus einem anderen Urteil aus, die vermutlich widerrufen wird. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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