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Jan-Ulrich Weiß bei der Verhandlung im Jahr 2018. 

© Bernd Settnik/dpa

Trotz Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: Ex-AfD-Abgeordneter Weiß darf weiter gewählt werden

Knapp drei Millionen unversteuerte Zigaretten haben der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß und ein Komplize nach Großbritannien gebracht. Über die Folgen der Tat entschied nun das Neuruppiner Landgericht.

Neuruppin - Der frühere brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß darf weiterhin öffentliche Ämter bekleiden und gewählt werden - trotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das entschied das Landgericht Neuruppin am Mittwoch. Die begangenen Straftaten lägen unter anderem sieben Jahre und damit lange zurück, sagte eine Gerichtssprecherin. Außerdem sei für die Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit entscheidend, dass der Angeklagte für politische Mandate gänzlich ungeeignet sei. Das habe das Gericht hier nicht gesehen. Weiß und sein Komplize waren im Februar 2018 wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Politiker erhielt vom Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, sein Komplize wurde zu einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. In dem Prozess ging es um den Schmuggel von Millionen unversteuerter Zigaretten für polnische Hinterleute im Jahr 2013. Laut Gericht haben die Angeklagten knapp drei Millionen Zigaretten nach Großbritannien gebracht. Der Zoll erwischte sie im Hafen, zu einem Verkauf de Ware kam es nicht. Das Neuruppiner Landgericht entschied im ersten Prozess, dass Weiß für drei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden und Rechte aus Wahlen ausüben darf. Auch sollte der 45-Jährige und der mitangeklagte Komplize Taterträge von mehr als 500 000 Euro zurückzahlen - das ist entspricht der Höhe der hinterzogenen niederländischen Tabaksteuer. Dagegen legte Weiß Revision ein.

Weiß und sein Komplize müssen weniger Geld zurückzahlen 

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar die Verurteilungen zu den Bewährungsstrafen. Die obersten Richter in Karlsruhe entschieden jedoch, dass das Landgericht noch einmal über die Aberkennung von Weiß' Ämtern entscheiden muss sowie darüber, wie viel Geld er und sein Komplize zurückzahlen müssen.
In dem Revisionsprozess reduzierten die Neuruppiner Richter die Summe: Weiß und sein Komplize müssen nun insgesamt 1000 Euro zahlen. Es sei in der Verhandlung darum gegangen, wie viel Geld die Angeklagten tatsächlich aus der Straftat erlangt haben, nicht um die ersparte Steuer, sagte eine Gerichtssprecherin. Der BGH habe seine Rechtsprechung diesbezüglich geändert. Das habe das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt.
Da Weiß und sein Komplize die Zigaretten nicht mehr verkaufen konnten, sei nur eine Vergütung in Höhe von 1000 Euro an die beiden - gezahlt von ihren Hintermännern - übrig geblieben. Diese müssten sie jetzt zurückzahlen. Gegen das Urteil ist Revision zugelassen, Weiß' Verteidiger kündigte aber bereits an, nicht gegen das Urteil vorzugehen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich nach Gerichtsangaben zunächst noch nicht dazu geäußert.
Weiß war 2017 als Nachfolger von dem in den Bundestag gewechselten Alexander Gauland in den Landtag eingezogen. Bei der Wahl am 1. September 2019 trat er nicht wieder an. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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