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Die Berliner Bezirke melden in elf Fällen Räumungsklagen gegen ehemalige Obdachlose, die ihre Wohnungen über die Treberhilfe bekommen haben.

© Doris Spiekermann-Klaas

Brandenburg: Treberhilfe bleibt Mieten schuldig

Räumungsklagen gegen frühere Obdachlose, deren Wohnungen vom Sozialträger bezahlt werden sollten

Berlin - Die Berliner Bezirke melden in elf Fällen Räumungsklagen gegen ehemalige Obdachlose, die ihre Wohnungen über die Treberhilfe bekommen haben. Dies bestätigte die Senatsverwaltung für Soziales auf Anfrage. Die „Mietaufhebungsklagen“ sollen erwirkt worden sein, obwohl die Ämter die Mieten an den Sozialen Träger überwiesen haben soll. Warum die Treberhilfe diese Gelder nicht auf die Konten der Hauseigentümer weitergeleitet hatte, ist unklar. Dass Empfänger von „Kosten der Unterkunft“ diese Gelder direkt an Vermieter oder an soziale Träger abtreten, ist nicht unüblich. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Mieten tatsächlich auf dem Konto der Hauseigentümer ankommen – und nicht von den oft unter Geldnot leidenden Betroffenen anderweitig ausgegeben werden. „Empörend“ nannte die Sprecherin der Sozialverwaltung, Anja Wollny, dass „die Treberhilfe das Geld, das sie treuhänderisch von den Jobcentern erhält, nicht weitergibt“. Die soziale Einrichtung trage so die Verantwortung dafür, dass ehemalige Obdachlose „aus ihren Wohnungen geklagt werden“. Die Treberhilfe wies die Vorwürfe zurück und drehte den Spieß um: „Als Vermieter haben wir derzeit Forderungen gegenüber öffentlichen Kassen aus nicht gezahlten Unterbringungsentgelten in Höhe von rund 500 000 Euro.“ Für erbrachte Betreuungsleistungen bestünden Forderungen gegenüber öffentlichen Kassen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Die „Mietaufhebungsklagen“ sollen dem Vernehmen nach in den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Lichtenberg geführt werden. Die Fälle waren zusammengetragen worden, nachdem sich zwei Treberhilfe-Klienten hilfesuchend an die Bezirke gewandt hatten, aufgeschreckt durch Klageandrohungen von Vermietern. Auch ist in einem Brief der Senatsverwaltung für Soziales an die Bezirke davon die Rede, dass die Treberhilfe Berlin gGmbH einer Wohnungsfirma gegenüber „Mietrückstände in Höhe von rund 99 000 Euro hat“. Deshalb seien für 19 Wohnungen „mit Datum vom 14. März 2011 fristlose Kündigungen ausgesprochen worden“. Die Treberhilfe wollte die Höhe der Mietschulden und die Zahl der Klagen nicht bestätigen. Auch im Falle eines Erfolges der Klagen gegen die Treberhilfe-Klienten stünden diese nicht im Regen: „Wir verfügen über einen Reservepool zur Sofortaufnahme von mindestens 60 Wohnungen“, so Geschäftsführer Gideon Joffe. Das seien fast zehn Prozent der betreuten Klienten – die strittigen Mietverhältnisse beträfen dagegen weniger als zwei Prozent der Wohnungen. Vor kurzem hatte die Sozialverwaltung alle Verträge mit der Treberhilfe fristlos gekündigt. Dagegen geht die Firma gerichtlich vor. „Wir gehen davon aus, dass die Kündigung rechtswidrig und unverhältnismäßig ist“, heißt es in einer Erklärung. Auch demonstrierten Geschäftsführer, Mitarbeiter und ehemalige Klienten wiederholt gegen die ihrer Ansicht nach „willkürliche Entscheidung“.

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