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Brandenburg: Tödliche Lebensversicherung

Lübarser Mordfall: Bundeskriminalamt ermittelt

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Berlin - Im Mordfall an der Pferdewirtin Christin R. aus Berlin-Lübars unterstützt jetzt auch das Bundeskriminalamt die Ermittler der Berliner Mordkommission. Dabei gehe es um die Frage, ob es im Ausland weitere Versicherungen gibt, die auf das Opfer abgeschlossen wurden, sagte ein Polizeisprecher. Bislang habe man aber dafür noch keine Anhaltspunkte.

Allerdings hatten die Beamten wie berichtet bereits sieben in Deutschland auf Christin R. laufende Lebensversicherungen in Höhe von 2,1 Millionen Euro gefunden. Begünstigter war in allen Fällen der mutmaßliche Drahtzieher im Mordkomplott an der jungen Frau: ihr 23-jähriger Ex-Freund Robin H. Nach bisherigen Ermittlungen ist es wahrscheinlich, dass er und seine Mutter Cornelia H. Geldprobleme hatten. Vor mehr als einem Jahr wollten sie einen Pferdehof bei Mühlenbeck kaufen. Doch dann ging ihnen wohl das Geld aus, sie mussten den Hof verlassen und zogen in das Dorf Friesack. Christin R. folgte ihnen. Sie war Auszubildende auf dem Pferdehof und hatte sich in Robin H. verliebt. Ob dieser auf die Idee mit den Versicherungen kam oder seine Mutter, ist noch unklar. Beide sitzen in Untersuchungshaft, schweigen zu den Vorwürfen.

Wie berichtet soll die Mutter im April dieses Jahres versucht haben, die Pferdewirtin auf dem Hof in Friesack zu erstechen. Als das Vorhaben scheiterte, soll sie nach Angaben der Ermittler eine psychische Erkrankung vorgetäuscht haben. Christin R. sei danach ausgezogen und habe Anzeige erstattet. Anfang Juni soll dann Tanja L., die neue Freundin von Robin H., versucht haben, die Pferdewirtin mit K.O.-Tropfen umzubringen. Laut Polizei soll dann Robin H. einen 22-Jährigen beauftragt haben. Nach bisherigen Erkenntnissen erwürgte er Christin R. in der Nacht zum 21. Juni auf einem Parkplatz in Lübars. Dass das Motiv Geldgier war, steht für die Ermittler fest. Schließlich waren sieben Lebensversicherungen abgeschlossen worden – vor und nach dem Messerangriff der Mutter. Möglicherweise wusste Christin R. gar nichts davon, und die Unterschriften unter den Policen waren gefälscht.

Der Begünstigte Robin H. hat wahrscheinlich nicht einmal viel zahlen müssen. „Schließt eine 21-Jährige eine Risikolebensversicherung über 300 000 Euro ab – typisches Endalter wäre in diesem Fall 50 Jahre – so ist dieser Risikoschutz bereits für unter 10 Euro Monatsprämie möglich“, sagt Simone Schuchert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Schon mit sieben mal zehn Euro wäre Robin H. also auf 2,1 Millionen Euro gekommen. Auch dass jemand bei Vertragsabschluss nicht selbst anwesend ist, sondern Unterschrift und Gesundheitsfragebogen zusendet, sei möglich, heißt es in der Branche.

Bleibt die Frage, warum der Gesellschaft nicht auffiel, dass sie Christin H. in kürzester Zeit gleich fünfmal versicherte. „Wenn es um Provisionen geht, ist das wahrscheinlich egal“, sagt ein Ermittler wütend. Die Versicherer müssen jedenfalls nicht zahlen. Laut Paragraf 162 des Versicherungsvertragsgesetzes sind sie nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Begünstigte vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt. Sandra Dassler/Jonas Breng

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