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In dieser Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete kam es zu der Tat.

© Julian Stähle/dpa

Tod in Brandenburger Flüchtlingsunterkunft: 30-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Der Täter und das Opfer waren in Zehdenick (Oberhavel) in Streit geraten. Ein 25-Jähriger starb durch einen Messerstich ins Herz. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags verurteilt.

Neuruppin - Weil er einen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft in Zehdenick (Oberhavel) mit einem Messer erstochen hat, ist ein 30-Jähriger zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass sich der Angeklagte des Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig gemacht habe, sagte die Sprecherin am Landgericht Neuruppin, Iris le Claire, am Dienstag (AZ: 11 Ks 22/20).

Der 30-jährige Afghane und sein 25-jähriger Landsmann waren nach Angaben des Gerichts in Streit geraten. Dabei hat der 25-Jährige den Angeklagten laut Gericht mit einer Stange auf Kopf und Rücken geschlagen, der 30-Jährige trug eine Platzwunde davon. Dann habe der Angeklagte ein Messer geholt, den 25-Jährigen in seinem Zimmer aufgesucht und auf ihn eingestochen. Ein Messerstich ins Herz habe zu seinem Tod geführt. Er starb trotz Rettungsversuchen im vergangenen Mai in der Unterkunft.

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Im Zorn gereizt worden

Der Streit war nach Gerichtsangaben ausgebrochen, weil der Angeklagte dem Getöteten gesagt habe, er solle sein Geschirr in der Küche wegräumen. Es sei ein verhängnisvoller Tag gewesen, so der Vorsitzende Richter bei der Verkündung des Urteils. In solchen Unterkünften, in denen Menschen aus verschiedenen Nationen häufig mit Sprachbarrieren auf so engem Raum aufeinander wohnten, sei es öfter so, dass auch wegen geringfügiger Anlässe Streit entstehe. 

Der Angeklagte habe seit 2015 in der Unterkunft gewohnt und sich zuvor nicht strafbar gemacht. Es sei eine emotionale Ausnahmesituation gewesen. Der Angeklagte sei zum Zorn gereizt worden und habe sich dann zum Angriff hinreißen lassen, so die Kammer.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Freiheitsstrafe beantragt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte hätte aus Notwehr gehandelt. Der 25-Jährige hätte den älteren Landsmann auf dem Zimmer weiter angegriffen, dieser hätte sich mit dem Messer gewehrt. Die Blutspuren und die weiteren objektiven Umstände hätten das nicht dargelegt, vor allem nicht der Stich ins Herz, so die Begründung des Gerichtes. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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