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Brandenburg: Tod beim Sex: Es war kein Verbrechen

Zum zweiten Mal stand ein Mann vor Gericht. Er sollte neun Jahre in Haft, jetzt wurde er freigesprochen

Von Sandra Dassler

Cottbus - War es eine brutale Gewalttat oder ein Unfall? Ein Verbrechen oder ein Justizirrtum? Mehrere Verhandlungstage lang haben Anwälte und Gutachter darüber gestritten, während der grauhaarige Mann auf der Anklagebank unglaublich gefasst wirkte. Meist trug er eine Jacke über dem Hemd, dessen Kragen stets ein wenig geöffnet war. Ruhig hörte er zu, was sein Dolmetscher ihm übersetzt.

Am gestrigen Donnerstag hat das Cottbuser Landgericht den 61-jährigen Veysel K. freigesprochen. Die Richter hielten es nicht für erwiesen, dass der Angeklagte seine Geliebte beim heimlichen Liebesspiel getötet hat.

Der aus der Türkei stammende Kurde war im Januar 2010 von einer anderen Kammer in Cottbus zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter gingen davon aus, dass er die 53-jährige Marlis K. am 6. März 2009 beim Sex durch Einführen eines eckigen Gegenstands in die Scheide schwer verletzt und sie dann auf eine Decke gedrückt hatte, um ihre Schmerzensschreie zu ersticken. Tatmotiv soll eine negative Bemerkung der Frau über seine sexuelle Leistungsfähigkeit gewesen sein.

Veysel K. hatte alles das bereits im ersten Prozess bestritten. Er gab an, dass er sich in Marlis K., die als Verkäuferin in einem Geschäft neben seiner Imbissbude in Doberlug-Kirchhain arbeitete, verliebt habe. Etwa zwei Wochen vor dem vermeintlichen Totschlag sei es das erste Mal zu sexuellem Kontakt gekommen – obwohl beide feste Partner hatten.

Marlis K. hat Veysel K. nach dessen Aussage erzählt, dass ihre Ehe nicht glücklich sei, der Kurde schenkte ihr Blumen – und Aufmerksamkeit. Als sie an jenem 6. März 2009 in seine Wohnung kam, hätten die beiden etwa eine halbe Stunde miteinander geplaudert und dann, so Veysel K, das getan, „was Menschen tun, die sich lieben“. Dabei habe Marlis K. plötzlich aufgeschrien und sei zusammengesunken. Er habe gesehen, dass sie aus der Vagina und dem Mund blutete und ihr Gesicht ganz schwarz war. Kurz darauf habe sie trotz Mund-zu-Mund-Beatmung kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben.

Weil ihm die ganze Situation peinlich war und er Angst hatte, dass man ihn verdächtigen könnte, habe er nicht den Rettungsdienst gerufen, was ihm heute sehr leid tue. Er habe vielmehr die Leiche von Marlis K. am Abend in ihr Auto gelegt und dieses auf einem Rastplatz abgestellt, damit es gefunden werde.

Die Erste Große Strafkammer des Cottbuser Landgerichts hatte dem bis dato unbescholtenen Veysel K. nicht geglaubt und den renommierten Gerichtsmediziner Bernd Brinkmann aus Münster erst gar nicht gehört. Jens Mader, der Verteidiger von Veysel K., hatte Brinkmann, der auf Erstickungstode spezialisiert ist, den Fall angetragen. Der Gerichtsmediziner ging von einer beim Sex unbeabsichtigt hervorgerufenen Luftembolie als möglicher Todesursache aus.

Verteidiger Mader legte Revision ein und im August 2010 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Begründung: Weder das Tatmotiv noch die Todesursache seien hinreichend geklärt. Veysel K. wurde daraufhin aus der fast 18 Monate andauernden Untersuchungshaft entlassen und reiste in seine Heimat Türkei.

Zum jetzt wieder aufgerollten Prozess kehrte er wieder nach Cottbus zurück. Stefan Fiedler, der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer, nahm sich viel Zeit für die Beweisaufnahme und ließ auch den Rechtsmediziner Brinkmann zu Wort kommen. Dieser vertrat die Ansicht, dass beim Liebesakt durch den Penis des Mannes Luft in die Scheide gepumpt wurde. Durch einen Riss in der Scheidenwand sei diese Luft in die geöffneten Blutgefäße gelangt und mit dem Blut in die Lunge gespült worden, wo sie tödliche Verstopfungen in den kleinen Adern auslösten.

Eine Verletzung der Frau durch einen scharfkantigen Gegenstand oder einen Erstickungstod schloss Brinkmann aus. Für ihn war es ein Unfall beim Geschlechtsverkehr. Ein weiterer Experte kam zu ähnlichen Erkenntnissen, eine dritte Sachverständige teilte diese Ansicht nicht. Sie ging nicht von einer Embolie, sondern von einem Komplex aus Ersticken und beginnendem Schock als Todesursache aus.

Auch wenn Zweifel bleiben – Veysel K. kann als freier Mann in seine Heimat zurückkehren.Sandra Dassler

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