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Brandenburg: Terrorismus-Vorwurf bestritten

Angeklagte verübten Anschläge auf Ausländer-Imbisse

Angeklagte verübten Anschläge auf Ausländer-Imbisse Potsdam - Im Neonazi-Prozess vor Brandenburgs Oberlandesgericht haben Verteidiger der zwölf Angeklagten den Terrorismus-Vorwurf bestritten. In den ersten Plädoyers räumten sie gestern ein, dass sich ihre Mandanten an Anschlägen gegen Imbisse und Geschäfte von Ausländern beteiligt haben. Von einer terroristischen Vereinigung könne aber keine Rede sein. Der Anwalt des Hauptangeklagten forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zwei andere Anwälte plädierten für Bewährungsstrafen von zwölf bis 14 Monaten; weitere Plädoyers sollten folgen. Die Urteile werden voraussichtlich am 7. März verkündet. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt. Sie sollen aus Fremdenhass zwischen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Ausländern im Havelland verübt haben, um sie zu vertreiben. Zu diesen Zweck gründeten sie laut Anklage die rechtsgerichtete Kameradschaft „Freikorps“. Verletzt wurde niemand; der Sachschaden betrug mehr als 800 000 Euro. Erstmals klagt Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft eine Gruppe Neonazis als terroristische Vereinigung an. Die Anklage hatte für den mutmaßlichen Rädelsführer viereinhalb Jahre Haft verlangt. Der 20- Jährige sitzt seit Ende Juli 2004 als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft. Sein Mandant, ein 20 Jahre alter Abiturient, habe ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt, sagte der Anwalt Michael Tschirschke. Er sei einer der Wortführer, nicht aber Rädelsführer gewesen. Eine rechtsextreme Gesinnung sei nicht zu leugnen, wohl aber Antisemitismus. Sein Mandant habe die Idee zu einigen Anschlägen gehabt und sich teilweise auch daran beteiligt. Der Verteidiger beharrte aber darauf, dass man nicht von einer Terrorvereinigung sprechen könne. Eine offizielle Gründung der Kameradschaft sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Durch die Taten sei weder die Bevölkerung eingeschüchtert noch die Bundesrepublik insgesamt geschädigt worden. Sogar der Generalbundesanwalt habe es abgelehnt, den Fall an sich zu ziehen. dpa

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