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Tatverdacht gegen zwei Flüchtlinge bestätigt sich nicht: War die Vergewaltigung erfunden?

Der Fall sorgte für große Aufregung: Zwei Flüchtlinge sollen eine 15-Jährige auf einer öffentlichen Toilette in Königs Wusterhausen vergewaltigt haben. Nun gibt es Zweifel, ob der Vorfall so stattgefunden hat. 

Königs Wusterhausen - Hat sich die von einer 15-jährigen Schülerin behauptete Vergewaltigung durch zwei Flüchtlinge aus Afghanistan gar nicht zugetragen? Diese Frage will die Staatsanwaltschaft Cottbus nicht klar beantworten. Und doch erklärte die Ermittlungs- und Anklagebehörde am Montag: Ein dringender Tatverdacht gegen die beiden Afghanen sei „nicht mehr zu belegen“.

15-Jährige erstattete Strafanzeige

Das 15-jährige Mädchen hatte mit ihren Eltern vor knapp zwei Wochen bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Darin gab sie an, von einem 21 Jahre alten Flüchtling aus Afghanistan auf einer öffentlichen Toilette vergewaltigt worden sein. Die zwei Männer sollen sie an einem Spielplatz auf der Mühleninsel auf eine öffentliche Toilette gezerrt und dort zu sexuellen Handlungen genötigt haben.

Der angebliche Haupttäter wurde gefasst

Die Tat soll sich am 20. November, an einem Dienstag vor zwei Wochen, zugetragen. Zwei Tage später erschien das Mädchen bei der Polizei. Am Freitag, 23. November, wurde der angebliche Haupttäter gefasst, am Samstag ordnete ein Richter Untersuchungshaft an. Die Polizei suchte dann nach dem Mittäter.

Zweiter Verdächtiger bestreitet die Vorwürfe

Nun teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit, nach „intensiven und mit hohem Nachdruck“ geführten Ermittlungen, sei auch der zweite Tatverdächtige gefunden worden. Er hat laut Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bestritten und erklärt, gar nicht am Tatort gewesen zu sein.

Zeugen bestätigen Aussagen des Mädchens nicht

Zudem haben die Ermittler „die Sachbeweise ausgewertet“ und weitere Zeugen vernommen. Doch die „konnten die Vorwürfe nicht bestätigen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die 15-Jährige hatte bei der Polizei auch angeben, den angeblichen Mittäter persönlich zu kennen. Doch als die Ermittler ihr verschiedene Fotos vorgelegt haben, konnte sie den Afghanen nicht identifizieren. Auch die Ergebnisse der Spurenauswertung hätten den Tatvorwurf nicht erhärten können – im Gegenteil. Die verdächtigten Afghanen wurden dadurch sogar entlastet.

Weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr gibt, ist der in Untersuchungshaft sitzende 21-jährige Afghane wieder frei gekommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe die  Aufhebung des Haftbefehls beantragt, „dem das Amtsgericht folgen wird“. Und gegen den angeblichen Mittäter werde ein Haftbefehl erst gar nicht beantragt.

Bislang kein Verfahren gegen die 15-Jährige

Zugleich betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass dies alles nur den aktuellen Stand des Verfahrens darstelle. Es werde weiter ermittelt. Gegen die 15-Jährige gebe es bislang aber noch kein Verfahren etwa wegen Vortäuschens einer Straftat und falscher Beschuldigung.

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