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Christian Stäblein, Landesbischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Archivfoto).

© dpa

Synode verabschiedet Kirchengesetz: Landeskirche stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt

In kirchlichen Einrichtungen sollen Menschen vor allen Formen sexualisierter Gewalt geschützt werden. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten. 

Berlin - Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz schützt Menschen in ihren Einrichtungen künftig besser vor sexualisierter Gewalt. Die Landessynode verabschiedete dazu am Freitag mit großer Mehrheit ein Kirchengesetz, das schon am 1. November in Kraft treten soll. Wer kirchliche Angebote wahrnimmt oder bei der Kirche arbeitet, soll vor allen Formen sexualisierter Gewalt geschützt werden, heißt es in dem Kirchengesetz.

Bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine Beschäftigung im Bereich der Kirche in der Regel ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Einstellung erfolgen, dann muss aber ein beruflicher Kontakt zu Minderjährigen oder abhängigen Personen ausgeschlossen sein. 

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Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen soll bei entsprechenden Taten ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Sollte eine Kündigung nicht möglich sein, können die Betreffenden nicht mehr in Schule, Bildungs- und Erziehungsarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Seelsorge arbeiten. Diese Regelung gilt auch für Ehrenamtliche.

Aus dem christlichen Menschenbild erwüchsen Verantwortung und Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, heißt es in dem Gesetz. Dies gelte besonders für Kinder und Jugendliche, Hilfe- und Unterstützungsbedürftige sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeitenden und Anderen innerhalb einer Seelsorge- und Vertrauensbeziehung seien mit dem kirchlichen Schutzauftrag unvereinbar. (epd)  

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