zum Hauptinhalt
Begehrt: Pro Studienplatz an der Uni Potsdam gibt es acht Bewerber.

© dpa

Studenten in Brandenburg: Kläger erhalten Uni-Gebühr zurück

Brandenburgs Rückmeldegebühr war bis 2009 verfassungswidrig. Zehntausende Betroffene gehen leer aus – nun drohen neue Klagen.

Potsdam - Die in den Jahren 2000 bis 2009 von vielen Studierenden des Landes unter Vorbehalt gezahlte und vom Land zu Unrecht erhobene Rückmeldegebühr wird nur den Studierenden zurück erstattet, die fristgerecht geklagt hatten. Das habe eine Prüfung des Innenministeriums, des Wissenschaftsministeriums und des Justizministeriums ergeben, erklärt ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Tausende andere Studierende, die über Jahre 51 Euro pro Semester zu Unrecht zahlen mussten, gehen leer aus. „Für weitere Rückzahlungen gibt es nach der rechtlichen Prüfung aufgrund der Verjährung keine Grundlage“, verkündete Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) am Dienstag in der Kabinettssitzung der Landesregierung – zum Unmut des Koalitionspartners. Die Linksfraktion fordert nun eine rasche Abkehr von den Gebühren. Die Grünen-Fraktion, die Bildungsgewerkschaft GEW und die brandenburgische Studierendenvertretung kritisierten die Entscheidung als unzureichend. Die 51-Euro-Rückmeldegbühr wurde pro Semster gezahlt, es handelt sich nicht um eine Studiengebühr, sondern um eine Zahlung zur Deckung des Verwaltungsaufwandes.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte entschieden, den Klägern die nach altem Recht gezahlten Rückmeldegebühren nach Maßgabe des Gebührengesetzes des Landes zu erstatten. Demnach gelte eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Betroffene hätten bis spätestens 2013 ihren Anspruch geltend machen müssen. Anderen Studenten als den Klägern könne nach dem Gesetz die Gebühr nicht zurückerstattet werden, sagte der Ministeriumssprecher. Entsprechende Fristen gibt es in Berlin nicht, weshalb dort alle Betroffenen die Rückzahlung einfach beantragen konnten.

Nur 65 Studenten sollen die Gebühren zurückerhalten

Hintergrund der Kabinettsentscheidung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 22. Juni dieses Jahres, das auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 basiert. Demzufolge hatten klagende Studierende einen Anspruch auf Erstattung ihrer zwischen 2001 und 2008 gezahlten Rückmeldegebühren, da die damalige Regelung zur Erhebung von Rückmeldegebühren im Brandenburgischen Hochschulgesetz nicht verfassungskonform war. Der Grund: Im Gesetz war nicht ausreichend aufgeführt, wofür die Gebühr gezahlt werden soll. Im Dezember 2008 wurde es geändert.

Zurück erstattet erhalten die Gebühren nun 65 Studierende, die fristgerecht geklagt hatten. Insgesamt rechnet das Land mit rund 60 000 Euro, die zurückgezahlt werden müssen. „Wir werden die betroffenen Hochschulen bei der Erstattung zu viel gezahlter Rückmeldegebühren unterstützen und stellen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung“, erklärte Wissenschaftsministerin Münch. Die aktuell geltende Rechtslage zu den Rückmeldegebühren sei von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg und des Bundesverfassungsgerichtes nicht berührt, da sich der gesetzliche Zweck der Gebührenerhebung seit 2009 erweitert habe. Seither umfasse die Gebühr nicht nur die Kosten für die Rückmeldung, sondern auch die Kosten für Beurlaubungen, Exmatrikulation, allgemeine Studienberatung, die akademischen Auslandsämter und die Prüfungsämter, so das Ministerium.

Hochschulpolitische Sprecherin der Linke-Landtagsfraktion fordert Rückerstattung für alle Betroffenen

Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin der Linke-Landtagsfraktion, sagte, sie habe dafür gekämpft, dass Brandenburg allen betroffenen Studenten die Rückmeldegebühr zurückzahlt. Das Thema sei aber Angelegenheit des Kabinetts, nicht des Landtags. Die Grünen-Abgeordnete Marie Luise von Halem forderte, das Land müsse allen Betroffenen ein Angebot zur Rückzahlung machen. Alles andere sei ungerecht.

Vandre sagte, sie wolle nun erreichen, dass die Rückmeldegebühr zumindest künftig gestrichen wird. Sie verwies auf klare Abmachungen zwischen SPD und Linke im Koalitionsvertrag. Darin hatten beide Parteien 2014 festgelegt: „Die weitere Erhebung der Rückmeldegebühren wird vom Ausgang noch ausstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abhängig gemacht.“ Und diese Urteile sind längst ergangen.

AStA-Potsdam: Studierenden sollen verfassungswidrig erhobene Gebühren erstattet werden

Wissenschaftsministerin Münch sieht jedoch keinen Bedarf an einer Abkehr von der Gebühr. Ihr Sprecher sagte: „Wir brauchen das Geld, damit der Verwaltungsaufwand abgedeckt wird. Sonst haben die Hochschulen eine Lücke.“ Vandre geht von jährlichen Einnahmen aus der Gebühr in Höhe von rund fünf Millionen Euro aus – pro Semester zweieinhalb Millionen Euro von rund 50 000 Studenten im Land.

Lukas Zechner, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Universität Potsdam, sagte, es sei eine Farce, dass die Landesregierung trotz eines rechtskräftigen Urteils Tausenden Studierenden die Erstattung der Rückmeldegebühren verweigert. Dass nur die Musterkläger, die bewusst für alle Studenten im Land geklagt hätten, eine Rückzahlung erhalten, „spottet jeder politischen Vernunft“, sagte Zechner. „Durch die verfassungswidrigen, versteckten Studiengebühren wurde den Studierenden jahrelang das Geld aus der Tasche gezogen.“ Günther Fuchs, Landesvorsitzender der GEW Brandenburg, sagte: „Das Land Brandenburg, das für die verfassungswidrige Formulierung im Gesetz selbst verantwortlich war, will sich nun drücken.“ Die brandenburgische Studierendenvertretung kündigte an, gerichtlich gegen die Entscheidung der Landesregierung vorzugehen und die Auszahlung der Gebühr an alle Studenten einzuklagen. Entsprechende Musteranträge für die Betroffenen sind bereits vorbereitet.

Zur Startseite