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Brandenburg: Streit um Vizepräsidenten des Landtags

Zu gut ausgestattet? Verfassungsänderung von 2015 soll auf den Prüfstand

Potsdam - Im Brandenburger Landtag ist eine Diskussion um die Ausstattung der Vizepräsidenten mit Büro, Assistenz und Dienstwagen entbrannt. Hintergrund ist eine vom Landtag im März 2015 beschlossene Verfassungsänderung, wonach es für den Landtagspräsidenten nach der Landtagswahl 2019 zwei statt wie bisher einen Stellvertreter geben soll. Eine Debatte über die Ausstattung der Vizepräsidenten und damit über die Kosten wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im Präsidium am Mittwoch vertagt, weil es noch keine Einigung bei den Fraktionen gibt.

„Die Überlegungen stehen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jan Redmann. „Uns stört, dass die Vizepräsidenten möglicherweise bei den Fraktionen untergebracht werden könnten.“ Ein Vizepräsident müsse überparteilich agieren.

Ein Vorschlag der Verwaltung sieht nach dpa-Informationen neben den Räumen in den Fraktionen vor, dem Vizepräsidenten nur eine Asistenz und keinen persönlichen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Verfassungsänderung sollte sichergestellt werden, dass nach der Rangfolge der Fraktionsstärke auch die Opposition im Präsidium vertreten ist. Dagegen hatten die Abgeordneten der AfD und BVB/Freie Wähler gestimmt. Der AfD-Abgeordnete Thomas Jung hatte die Kosten für den neuen Posten auf 150 000 Euro pro Wahlperiode beziffert. dpa

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