zum Hauptinhalt

Brandenburg: Streit um Regeln für Kopftuch Berlins Neutralitätsgesetz steht auf der Kippe

Berlin – Im Streit der rot-rot-grünen Regierungskoalition um das Berliner Neutralitätsgesetz hat Antje Kapek, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus, den Ton verschärft. Sie fordert den Senat auf, sich in der Sache „nicht weiter wegzuducken“.

Berlin – Im Streit der rot-rot-grünen Regierungskoalition um das Berliner Neutralitätsgesetz hat Antje Kapek, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus, den Ton verschärft. Sie fordert den Senat auf, sich in der Sache „nicht weiter wegzuducken“. Damit reagiert Kapek auf den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), der kürzlich in einem Interview mit der „Welt“ gesagt hatte, er wolle um das Neutralitätsgesetz „kämpfen“. Das sei eine schwierige Haltung, findet Kapek. „Wenn wir einen nicht rechtskonformen Zustand haben, darf man den nicht aussitzen“, sagte sie dieser Zeitung. Ob das Gesetz rechtskonform sei, wisse man schließlich nicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung gab es zu Berlins Neutralitätsgesetz bislang noch nicht.

Die drei Koalitionäre haben wie berichtet verschiedene Positionen zu dem Gesetz, das Beamten wie Polizisten, Justizangestellten, aber auch Lehrern an Schulen verbietet, im Dienst sichtbare religiöse Symbole wie Kippa, Kreuz oder Kopftuch zu tragen. Die SPD will daran festhalten, die Linke ringt noch um eine gemeinsame Haltung und will etwa ein Jahr lang diskutieren. Die Mehrheit der Grünen tendiert dazu, dass sie das Gesetz für verfassungswidrig, weil diskriminierend, hält.

Derzeit laufen mehrere Verfahren vor dem Berliner Arbeitsgericht. In einem Fall hatte eine Lehrerin gegen das Land Berlin geklagt, da sie mit Kopftuch dauerhaft an einer Grundschule unterrichten wollte. Am ersten Tag ihrer Beschäftigung war sie mit Kopftuch erschienen, daraufhin freigestellt und ans Oberstufenzentrum versetzt worden. Dort ist das Tragen von religiösen Zeichen erlaubt.

Vertreten wird das Land Berlin in dem Verfahren durch die Anwältin und Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-GoetheMoschee, Seyran Ates. Kommenden Mittwoch verkündet das Gericht seine Entscheidung. Ates hatte es in der Verhandlung im April als die „sauberste Lösung“ bezeichnet, das Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen. Dann würde erstmals höchstrichterlich geklärt werden, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ist es das nicht, müsste es nachgebessert werden. Doch Karlsruhe wurde nicht eingeschaltet. Ohnehin hatte sich vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage für das Land abgezeichnet.rori

Zur Startseite