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Streit um Polizeiposten: Innenministerium unterliegt vor Gericht

Schlappe für Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU). Das Verwaltungsgericht Potsdam stuft das Auswahlverfahren zur Polizei-Abteilungsleiterstelle in seinem Ressort als fehlerhaft ein. 

Potsdam - Im Streit um die Besetzung wichtiger Polizei-Posten in Brandenburg hat Innenminister Michael Stübgen (CDU) eine Niederlage erlitten. Das Auswahlverfahren zu einer Abteilungsleiterstelle im Ministerium war fehlerhaft. Das stellte das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschluss vom 5. Mai fest – und gab damit dem Eilantrag von Brandenburgs Vize-Polizeipräsidenten Roger Höppner gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Leitung der für die Polizei zuständigen Abteilung 4 im Ministerium statt. Nach Auffassung der Kammer hätte dessen Bewerbung nicht als verspätet unberücksichtigt bleiben dürfen. Zwar liege es im Ermessen des Dienstherrn, ob er eine verspätete Bewerbung noch berücksichtigt oder sie zurückweist. Der vorliegende Fall sei jedoch durch Besonderheiten geprägt.
Wie berichtet konnte Innenminister Stübgen am 21. April neben dem neuen Polizeipräsidenten Oliver Stepien nicht wie geplant auch einen Abteilungsleiter präsentieren. Dafür hatte Stübgen den bisherigen Präsidenten der Landespolizeihochschule, Rainer Grieger, vorgesehen. Doch Stübgen musste seinen Personalvorschlag, den er bereits Anfang April per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte, vor dem Kabinettsentscheid kurzfristig zurückziehen - weil ein unterlegener Bewerber dagegen geklagt hatte. Dass dieser Bewerber Vize-Polizeipräsident Höppner ist, hatte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Schuster, gegenüber den PNN bestätigt. Wie das Verfahren gelaufen sei, sei „Mist“, betonte Schuster am Mittwoch erneut. 

Höppner war der Posten des Polizeipräsidenten zugesagt worden

Nach Auffassung des Gerichts hätte die verspätete Bewerbung unter anderem deshalb nicht zurückgewiesen werden dürfen, weil der Antragsteller seine erste Bewerbung am 19. März auf eine konkrete Bitte des Innenstaatssekretärs hin vor dem Hintergrund zurückgenommen hatte, dass er zunächst für die Position des Polizeipräsidenten ausgewählt worden war. „Nachdem ihm von der Hausleitung des MIK am 2. April 2020 eröffnet worden sei, dass er mangels Einvernehmens eines Koalitionspartners nicht als Polizeipräsident durchsetzbar gewesen sei, habe der Antragsteller sich unmittelbar – noch am selben Tage – erneut um die Abteilungsleiterstelle beworben“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Gründe für die Fristversäumnis dieser zweiten Bewerbung seien aufgrund der genannten Umstände wesentlich dem Einflussbereich des Dienstherrn zuzurechnen. Dieser dürfe dem Antragsteller aufgrund der wechselseitigen Treuepflicht daher die Fristversäumnis nicht entgegenhalten. 

Personalverfahren wird wiederholt

Innenstaatssekretär Klaus Kandt erklärte am Mittwochabend auf Anfrage: „Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Kenntnis. Das Gericht sieht Teile der Formalitäten des Auswahlverfahrens kritisch. Dementsprechend werden wir das Urteil umsetzen und den formalen Ablauf der Personalauswahl wiederholen.“

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