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Streit um Kitabeiträge: Eltern schließen Vergleich mit Stadt Kremmen

Der Streit über die Berechnung von Kitabeiträgen hat schon mehrfach die Justiz beschäftigt. Nun zogen Eltern aus Kremmen vor das Amtsgericht Potsdam.

Potsdam/Kremmen -Erneut hat sich ein Gericht in Brandenburg mit der Elternbeitragsberechnung für Kindertagesstätten in einer Kommune beschäftigt. Eltern aus Kremmen (Oberhavel) waren vor das Verwaltungsgericht Potsdam gezogen, weil sie es für inakzeptabel halten, dass die Kommune Grundstückskosten in die Beitragskalkulation einbezieht und auf die Eltern umlegt. Vor Gericht sei ein Vergleich in einem „Einzelfall“ geschlossen worden, erklärt Kremmens Hauptamtsleiterin Bianca Haak auf PNN-Anfrage. Eine Auswirkung auf die aktuelle Kitasatzung der Stadt habe dieser nicht. Der Richter habe kein eindeutiges Urteil gesprochen, nur die These vertreten, dass Grundstückskosten womöglich nicht zu berücksichtigen seien. 
„Wir wünschen uns auch Klarheit“, sagt Haak. Für die Kommunen wäre es wünschenswert, wenn das Land sein Kitagesetz novelliere und darin eindeutig festlege, wie die Elternbeiträge zu berechnen seien. Im PNN-Gespräch hatte auch der Chef des Kita-Trägers Fröbel, Stefan Spieker, eine umfassende Gesetzesnovelle in der neuen Legislaturperiode gefordert.

Eltern halten das Landesgesetz für eindeutig 

„Wir fühlen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass die Kosten für Gebäude und Grundstücke nicht auf Eltern umgelegt werden können“, sagt hingegen Robert Witzsche vom Potsdamer Kita-Elternbeirat. Der Gesetzeswortlaut sei aus seiner Sicht sehr eindeutig. „Leider bedarf es hier aber einer mutigen Richterin oder eines mutigen Richters – denn ein entsprechendes Urteil hätte wohl landesweite Folgen“, sagt Witzsche. <SB190,65,140>Auch der Landeselternrat hatte sich bereits im Februar zu der Problematik geäußert – und sieht die Kommunen in der Pflicht. „Als Landeselternbeirat wünschen wir uns rechtssichere Satzungen in ganz Brandenburg“, sagt Sprecherin Catharina Kahl. Aus Sicht der Eltern sei das bestehende Landesrecht, was die Einbeziehung von Grundstückskosten betreffe, eindeutig – diese sei nicht möglich. Die Kommunen müssten deshalb bestehendes Landesrecht umzusetzen und die Rechte der Eltern stärken. 

* In einer ersten Version des Textes hieß es, das Urteil sei am Amtsgericht Potsdam gefallen. Das hat sich als falsch erwiesen. Das Verwaltungsgericht Potsdam war zuständig. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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