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Woher weht der Wind?

© dpa

Streit um BER: Wieder Flugrouten-Klage gescheitert

Die Stadt Ludwigsfelde wollte Änderungen erreichen. Doch das Gericht vermied eine weitere Korrekturen an dem mühsam ausgehandelten Flugroutensystem.

Berlin - Und jetzt wieder die Flugrouten. Seit Tagen tobt der Streit um die Nachtflugregeln für den BER-Flughafen, am Dienstag beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) erneut mit dem Fliegen am Tag und in der Nacht. Am Abend wies es die Klage der Stadt Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) gegen mehrere der geplanten Start- und Landerouten ab. Damit vermied das Gericht zunächst weitere Korrekturen an dem mühsam ausgehandelten Flugroutensystem. Die Richter haben aber noch Klagen weiterer Anrainer-Gemeinden auf dem Tisch. Im April verhandelt das Gericht die Klagen von Anwohnern sowie der Gemeinden Wildau und Königs Wusterhausen.

Gegen die festgesetzten  Flugrouten hat die Stadt Ludwigsfelde geklagt, die Änderungen bei den An- und Abflügen erreichen wollte, um vom Fluglärm verschont zu werden. Zunächst hatte sich angedeutet, dass es vielleicht bei Starts in der Nacht eine modifizierte Regelung geben könnte.

Das Gericht unter dem Vorsitz des OVG-Präsidenten Joachim Buchheister ließ sich die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung (DFS) erlassenen Routen-Regelungen zum Teil bis ins Detail erklären. Und bei den nächtlichen Starts von der Südbahn bei Westwind, bei denen die Flugzeuge ihr Ziel im Osten haben, bohrten die Richter besonders nach, weil es ihrer Ansicht nach die Möglichkeit gebe, rund 800 Menschen vom Lärm zu entlasten.

Flugzeuge starten grundsätzlich gegen den Wind. Weht dieser aus Westen, fliegen die Piloten erst in diese Richtung und drehen dann je nach Ziel ab. Ludwigsfelde will erreichen, dass beim Schwenk nach Osten die Kurve schon vor der Stadt liegt, während die festgelegte Ideallinie das Stadtgebiet touchiert. Nur so könne die Höhe gewonnen werden, die erforderlich sei, um im Osten ausreichend Abstand von den anfliegenden Maschinen zu haben, argumentierte die DFS.

Bei Abflügen von der Nordbahn verwies Buchheister auf das Urteil zur Klage von Blankenfelde-Mahlow. Dort waren die Routen für den Tagesbetrieb als rechtmäßig erklärt worden, nur nachts gab das OVG vor, die Flugzeuge nördlich um das Zentrum der Kommune zu führen.

Sehr schwierig ist es, Änderungen bei den Anflügen durchzusetzen. Grundsätzlich müssen die Maschinen knapp zehn Kilometer vor dem Aufsetzen nur noch geradeausfliegen. Nur so können sie vom Leitstrahl erfasst werden, der sie automatisch zum Landen führt. Dabei überqueren die Flugzeuge Ludwigsfelde. Die Stadt will, dass Piloten die Stadt umfliegen und erst östlich auf den Leitstrahl schwenken. Diese sogenannten segmentierten Anflüge seien nur möglich, wenn Flugzeuge die entsprechenden Instrumente hätten, sagte Robert Ertler von der Flugsicherung. Außerdem sei dieses Verfahren nur zu Zeiten mit wenig Verkehr möglich. In Schönefeld war diese Praxis auch schon praktiziert worden, hatte dann aber zu Beschwerden von neu betroffenen Anwohnern geführt.

Abgeschlossen sind die Prozesse um die Routen mit der Klage von Ludwigsfelde aber immer noch nicht. Als nächstes sind Verfahren für April terminiert. Kläger sind dort Wildau, Königs Wusterhausen sowie Anwohner. Erfolgreich war bisher vor dem OVG eine Klage gegen die Wannseeroute, weil nach Ansicht des Gerichts das Überfliegen des Atomreaktors in Wannsee unzulässig ist. Blankenfelde-Mahlow hat sich nur nachts durchgesetzt, und die für den Müggelsee geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung hat das OVG für nicht erforderlich gehalten.

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