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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2019 hat Bestand.

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Streit um Beiträge für Wasseranschlüsse: Altanschließer: Klage ist gescheitert - kein Schadenersatz

Seit Jahren tobt in Brandenburg ein erbitterter Streit um Beiträge für Wasseranschlüsse. Grundstückseigentümer wollen ihr Geld zurück. Jetzt zieht das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich.

Karlsruhe/ Potsdam - Im langen Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse in Brandenburg haben sich die Hoffnungen betroffener Grundstückseigentümer auf Schadenersatz zerschlagen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage sogenannter Altanschließer in einem Muster- Fall ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2019 Bestand, mit dem Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch sind. (Az. 1 BvR 2838/19) In dem Fall, der Pilotcharakter für zahlreiche Verfahren in Brandenburg hat, wollten Grundstückseigentümer vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Scharmützelsee – Storkow/Mark“ etwa 1320 Euro zurück. Sie waren vor dem Jahr 2000 ans kommunale Trinkwassernetz angeschlossen worden. Der Bescheid über den zu zahlenden Beitrag wurde ihnen aber erst im November 2011 geschickt.

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Hintergrund der späten Forderungen war ein Problem bei der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung, das erst nachträglich behoben wurde. In einer ersten Entscheidung von 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht noch beanstandet, dass Beiträge so lange im Nachhinein eingetrieben wurden. Damit habe niemand rechnen müssen. Im Pilotverfahren vor dem BGH ging es daraufhin um Schadenersatz-Forderungen von Eigentümern, die vor der Verfassungsgerichts- Entscheidung gezahlt hatten. 

Innenministerium will Urteilsbegründung abwarten

Der BGH wies die Schadenersatz-Klage im Juni 2019 ab. In Folge dessen reichten die Kläger neu Verfassungsbeschwerde ein. Die Verfassungsrichter erklärten nun, der BGH habe nicht in verfassungswidriger Weise geurteilt. Dem Beschluss von 2015 habe die Sichtweise der Verwaltungsgerichte zugrundegelegen. Aber auch die BGH-Auslegung sei vertretbar. Die Kläger würden nicht im Grundrecht auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte, sein Ministerium werde zunächst die Urteilsbegründung abwarten. „Es scheint, als decke sich die Karlsruher Entscheidung mit der Rechtsauffassung, die das Innenministerium stets vertreten hat“, so Stübgen. Dagegen erklärte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Landtag, Péter Vida, das Urteil sei eine Enttäuschung für Zehntausende Betroffene, aber noch lange kein Schlussstrich. Der Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer, Jochen Brückmann, reagierte erbost: „Das Bundesverfassungsgericht hat gekniffen, anstatt seine Entscheidung zu bekräftigen, dass die Erhebung der Beiträge verfassungswidrig war." (dpa)

Anja Semmelroch

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