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Streit um Abtreibungen: Karawanskij: Paragraph 219a muss weg

Im Streit um den Abtreibungsparagraphen 219a hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) noch einmal klar Stellung bezogen.

Potsdam – Brandenburgs Frauenministerin Susanna Karawanskij (Linke) fordert in der Debatte um Abtreibungen, den Paragraphen 219a endlich abzuschaffen. „Es ist unnötig, frauenfeindlich und schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass Ärztinnen und Ärzte keine Sachinformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen geben dürfen und ihr Leistungsspektrum quasi verheimlichen müssen, um strafrechtlich kein Risiko einzugehen“, sagte sie am Mittwoch. Die hoch emotionale Debatte um ein Thema, bei dem das Recht der Patientinnen auf transparente und sachliche Information im Zentrum stehe, müsse endlich beendet werden.

Ministerin wirbt für Informationsrecht

Paragraph 219a untersagt es Ärzten, „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ anzubieten, anzukündigen und anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhalts abzugeben. Karawanskij: „Dieser Paragraph aus den 1930er Jahren geht weit über ein Werbeverbot hinaus.“ Die Debatte um den Paragraphen sei eine Stellvertreterdiskussion zum Thema Schwangerschaftsabbruch, die unnötig mit der Not von Frauen in einer schwierigen Situation spiele und Fragen aufwerfe, die längst als geklärt gelten könnten. „Wenn ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, ist es nicht vermittelbar, warum über ihn nicht rechtmäßig informiert werden darf“, sagte sie. Brandenburg hatte wie berichtet mit Berlin, Hamburg, Thüringen und Bremen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragraphen in den Bundesrat eingebracht. Nach der Beratung im Plenum am 14. Dezember ist die Initiative erneut in den Rechtsausschuss verwiesen worden. 

Manja Schüle will Gesetzestext abwarten

In einer Gruppe zwölf junger SPD-Bundestagsabgeordneter hatte sich auch die Potsdamerin Manja Schüle gegen das Informationsverbot ausgesprochen. Sie werde den nun angekündigten Gesetzestext der Bundesregierung abwarten und ihn dann bewerten, teilte sie am Mittwoch mit. Sie werde ihn daran messen, dass Frauen sich sachlich informieren können und diese Information für Ärzte nicht strafbar ist. 

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