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Brandenburg: Strafe für Baufirma am BER Flughafenchef hält an Eröffnungstermin fest

Berlin- Vergangene Woche trat Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup vor dem Berliner Haupt- und Beteiligungsausschuss auf, am Mittwoch informierte er den Verkehrsausschuss über den BER. Er bekräftigte den Eröffnungstermin im Herbst 2020.

Von Sabine Beikler

Berlin- Vergangene Woche trat Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup vor dem Berliner Haupt- und Beteiligungsausschuss auf, am Mittwoch informierte er den Verkehrsausschuss über den BER. Er bekräftigte den Eröffnungstermin im Herbst 2020. Weiterhin zeitkritisch seien die prüfpflichtige Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, die Steuerung der Entrauchung und die Kabelgewerke. Lütke Daldrup will sich Ende Mai mit Lufthansa-Vorstand Thorsten Dirks treffen, der über den Abriss des BER orakelte. Lütke Daldrup will Dirks über den Stand der Vorbereitungen informieren.

Nach Informationen dieser Zeitung hat die Flughafengesellschaft etliche Verträge mit Baufirmen nachgebessert. So sollen bei der Firma Caverion auch Strafzahlungen „im mittleren fünfstelligen Bereich“ pro Tag bei Nichteinhaltung von Terminen festgelegt worden sein. Caverion ist zuständig etwa für die Mechanik der Entrauchung oder die Sprinkleranlage, die nachgerüstet werden muss. Vergangene Woche erschien kein Caverion-Vertreter trotz Einladung im Beteiligungsausschuss. Bei einer Ladung im BER-Untersuchungsausschuss müsste die Firma jedoch aussagen. Der Antrag von FDP und CDU auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses soll am heutigen Donnerstag beraten werden. „Wir wollen Transparenz und feststellen, was falsch läuft“, sagte FDP–F raktionschef Sebatsian Czaja. Die AfD möchte den Antrag für den Untersuchungsausschuss erweitern und auch über Konsequenzen einer dauerhaften Offenhaltung von Tegel sprechen. „Wir wollen über Kapazitäten sprechen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Frank-Christian Hansel. Die AfD hätte einen Sonderausschuss wie in Brandenburg favorisiert, unterstützt aber einen Untersuchungsausschuss. Rot-Rot-Grün hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Fragen, die dem Ausschuss zugrunde liegen. Denn Untersuchungsausschüsse dürfen nur retrospektiv und inhaltlich abgeschlossene Themen behandeln. Sabine Beikler

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