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Stasi-Fall: BStU widerspricht Minister Baaske

Die Stasi-Unterlagenbehörde BStU kommt im Fall der Referatsleiterin für Grundsatzfragen im Arbeitsministerium von Günter Baaske (SPD) zu einer deutlich anderen Einschätzung als der Minister.

Potsdam - Die Behörde zweifelt nach einem Bericht des RRB-Magazins „Brandenburg aktuell“ vom Montagabend zudem an der Richtigkeit der Angaben der Frau über Art und Dauer ihrer Stasi-Kontakte. Demnach hätte Angelika N. nicht nur bei ihrer Einstellung 1991 sondern auch 1994/95, als ihre Stasi-Tätigkeit aufflog, gelogen. Das Ministerium hätte darüber hinaus in der Vorwoche – fußend allein auf den Angaben der Frau – die Öffentlichkeit falsch informiert.

Wie in der Vorwoche berichtet hatte Angelika N. bei ihrer Einstellung in den brandenburgischen Landesdienst in Bezug auf ihre Stasi-Tätigkeit gelogen – war aber trotzdem nach einer Abmahnung 1995 weiterbeschäftigt worden. Bei ihrer Einstellung hatte sie die Frage nach einer Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ausdrücklich verneint. Doch tatsächlich hatte sie als 29-jährige Mitarbeiterin der Humboldt Universität Berlin von 1984 an für Spionageabwehr (HA II) spioniert. Das kam bei einer Überprüfung im Jahr 1994 heraus.

Vor der Wende war Angelika N. SED- und Westreisekader, FDJ-Funktionärin und in ihrem Bereich Vize-Parteisekretärin der SED. Ab 1986 führte sie das MfS dann als IM für die für die Bearbeitung von Oppositionellen, Kirchenkreisen und Andersdenkenden zuständige Abteilung XX der Stasi-Bezirksverwaltung Potsdam als inoffizielle Mitarbeiterin „Kristina“ weiter.

Nach Angaben der BStU gegenüber dem RBB gibt es in den Akten der Staatssicherheit keinerlei Hinweise darauf, dass die vom Arbeitsministerium in der Vorwoche verbreitete Version, wonach die Frau zu einer Zusammenarbeit mit dem DDR-Geheimdienst erpresst worden sei, stimmt. Bezweifelt werde auch, dass die Frau ihre Spitzeltätigkeit, wie von ihr behauptet, 1986 eingestellt habe. Baaske hatte dies in der Vorwoche ebenfalls erklären lassen. Ausdrücklich auch unter Bezug auf Unterlagen der Stasi-Unterlagenbehörde. Einen PNN-Bericht hatte sein Sprecher Florian Engels diesbezüglich als als „falsch“ bezeichnet.

Doch der IM-Experte der BStU, der Wissenschaftler Helmuth Müller-Enbergs, erklärte am Montag gegenüber dem RBB, dass sich kein Hinweis in den Akten finde, der dafür spricht, dass die Zusammenarbeit der Frau mit der Stasi im Jahr 1986 endete. Aus den Akten gehe hervor, dass sie ab 1986 für die Abteilung XX der Bezirksverwaltung Potsdam arbeitete. Es gebe anders als bei anderen Fällen im Fall der IM „Kristina“ keinen Hinweis darauf, dass die Akte 1986 geschlossen, also die Zusammenarbeit eingestellt worden ist, so Müller-Enbergs. Laut RBB-Magazin „Klartext“ war die Akte erst im Herbst 1986 vom Führungsoffizier zerrissen worden – in Potsdam und nicht in Berlin. Demnach kann die Akte auch nicht archiviert gewesen sein.

Auch an der Version, die Frau sei vom MfS zu einer Zusammenarbeit erpresst worden, zweifelt die Stasi-Unterlagenbehörde. Dem RBB sagte Müller-Enbergs, derartige Erpressungen seien in Stasi-Akten stets penibel vermerkt gewesen. In der IM-Akte „Katarina“ stehe davon nichts. Nach PNN-Informationen ist dort im Gegenteil von einer schon vor der IM-Verpflichtung erfolgten Zusammenarbeit die Rede. Ohnehin, so Müller-Enbergs, seien solche Erpressungen fast nie vorgekommen – schon gar nicht bei SED-Mitgliedern und -Kadern.

Die Erpressungsversion des Ministeriums hatte in der Vorwoche zu einer merkwürdigen Situation geführt: Ausgerechnet die Aufarbeitungsbeauftragte des Landtages, die DDR-Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe, hatte auf ihrer Bilanz-Pressekonferenz auf Nachfragen von Journalisten die Personalie der Angelika N. verteidigt. Auch Poppe hatte von einer üblen Erpressung der Stasi gesprochen – allerdings ohne ein Blatt der IM-Akte und den Fall zu kennen. Nach PNN-Informationen hatte sich Poppe, die diese Äußerungen korrigieren wolle, allein auf die Darstellung von Minister Baaske verlassen. Der hatte sie nach PNN-Informationen am Morgen vor der Pressekonferenz angerufen und von einer Erpressung erzählt. Baaske hatte diese Behauptung von seiner Referatsleiterin übernommen – ungeprüft; so wie alle seine Amtsvorgänger inklusive Regine Hildebrandt (SPD) seit 1994. Kein Minister hatte eine Einschätzung der BStU nachgefordert oder eine neue Überprüfung veranlasst. Dies erfolgte auch im Jahr 2003 nicht, als die wegen der Einstellungs-Lüge erfolgte Abmahnung aus der Personalakte der Frau gestrichen und Angelika N. befördert worden war.

Baaske muss am heutigen Dienstag auf einer Sondersitzung des Sozialausschusses des Landtages den Abgeordneten Fragen zum Fall beantworten. pet/axf

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