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Sexuelle Belästigung: Polizist muss Geschlechtsteil ablichten lassen

Ein Brandenburger Polizeibeamter forderte erotische Bilder von einer 13-Jährigen und muss nun die Konsequenzen tragen

Cottbus - Ein Brandenburger Polizeibeamter, gegen den wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus auch sein Geschlechtsteil erkennungsdienstlich behandeln lassen. Damit habe es einen Eilantrag des Beschuldigten rechtskräftig zurückgewiesen, der sich dagegen gewehrt hatte, dass neben Fotos von seinem Gesicht und Körper auch Aufnahmen von seinem Geschlechtsteil gemacht werden, sagte Gerichtssprecher Gerd Nocon am Dienstag.

Dem Polizisten wird laut Gericht vorgeworfen, von seinem Dienstrechner aus über einen privaten Account erotische Kontakte zu einer 13-Jährigen aufgenommen und von ihr Bilder gefordert zu haben. Der Kontakt soll von dem Mann von August 2016 bis Februar 2017 aufrechterhalten worden sein, bis der Vater des Mädchens den Chatverkehr entdeckte. Der Beamte sei Ende vergangenen Jahres vom Dienst suspendiert worden, hieß es.

Identifizierung bei Folgetaten

Zwar soll der Beschuldigte laut Gericht dem Mädchen von sich selbst nur Bilder seines Gesichts und unbekleideten Oberkörpers verschickt haben. Gleichwohl sei bei solchen Tätern durchaus zu befürchten, dass sie auch Bilder von ihrem Intimbereich verschicken, hieß es. Daher sei die erkennungsdienstliche Erfassung des Geschlechtsteils auch im Hinblick auf mögliche Folgetaten wegen der großen Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern ausreichend begründet. „Sexualdelikte sind davon geprägt, dass den Geschlechtsorganen bei der Tatbegehung eine hervorgehobene Bedeutung zukommt“, erklärte das Gericht seine Entscheidung. dpa

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