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Die Abgeordnete Lena Duggen im Gespräch mit Andreas Kalbitz. 

© Archivfoto: Monika Skolimowska/dpa

Sechste Wahl: AfD-Kandidatin scheitert erneut bei Wahl in Landtagsausschuss

Noch immer gibt es keinen stellvertretenden Vorsitzenden oder stellvertretende Vorsitzende im Hauptausschuss des Landtages. Die AfD-Abgeordnete Lena Duggen fiel erneut durch. 

Potsdam - Der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags ist weiter ohne stellvertretenden Vorsitzenden. Die AfD-Abgeordnete Lena Duggen erhielt am Mittwoch in Potsdam bei der Wahl zum sechsten Mal seit Beginn der Legislaturperiode nicht die notwendige Mehrheit. Für die Rechtsanwältin aus Dallgow-Döberitz stimmten drei Abgeordnete, mit Nein votierten vier Parlamentarier, drei enthielten sich.

Der Hauptausschuss kümmert sich um Fragen der Verfassung, des Bundes, der Geschäftsordnung des Landtags und der Medienpolitik. Ihm gehören elf Abgeordnete an, drei davon der AfD-Fraktion. Der Ausschuss ist bereits arbeitsfähig, weil alle Fraktionen vertreten sind und mit SPD-Fraktionschef Erik Stohn ein Vorsitzender amtiert.

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Auch Kalbitz war nominiert

Die Abgeordneten hörten am Mittwoch weitere AfD-Bewerber für die parlamentarische Kontrollkommission an, die die Arbeit des Verfassungsschutzes kontrollieren soll. Die AfD-Fraktion hat dafür neben fünf Abgeordneten, die im Mai nicht die erforderliche Mehrheit erhielten, auch Sabine Barthel und Landtagsvizepräsident Andreas Galau vorgeschlagen. Damals hatte die AfD vorsorglich alle 23 Mitglieder nominiert, darunter war auch der bisherige Fraktionschef Andreas Kalbitz.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit einem Mehrheitsbeschluss für nichtig erklärt. Als Grund führte er an, Kalbitz habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Dieser betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Der Beschluss löste einen Machtkampf in der Partei aus. Kalbitz hat beim Bundesschiedsgericht die Aufhebung beantragt, er will auch zivilrechtlich dagegen vorgehen. Nach einer Änderung der Geschäftsordnung gehört er weiter zur AfD-Landtagsfraktion.

Oliver von Riegen dpa

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