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Secheinhalb Jahre Haftstrafe im Jüterbog-Prozess: Den Sohn zum Brandanschlag auf Flüchtlingsheim angestiftet

Ein 45-Jähriger Mann soll seinen damals 20-jährigen Sohn im Jahr 2016 zu einem Brandanschlag auf ein Heim für minderjährige Flüchtlinge in Jüterbog angestiftet haben. Das Landgericht Potsdam verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren.

Potsdam - Im zweiten Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Jüterbog (Teltow-Fläming) ist der Vater eines Brandstifters wegen versuchten Mordes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 45-Jährige habe seinen damals 20 Jahre alten Sohn und einen weiteren jungen Mann im Oktober 2016 zu dem Anschlag mit Molotowcocktails auf ein Heim für minderjährige Flüchtlinge angestiftet, urteilte das Landgericht Potsdam am Montag.

Der 20-jährige Mittäter erhielt drei Jahren Jugendstrafe. Der Sohn war bereits vergangenen November zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden in einem Flüchtlingsheim verurteilt worden. Gegen den Vater und den Mittäter wurde dann ein gesonderter Prozess geführt.

Die beiden jungen Männer hatten laut Urteil in der Tatnacht jeweils einen Molotowcocktail auf das Heim geworfen. Einer davon prallte an der Hauswand ab, der andere setzte eine Gardine in einem Abstellraum in Brand. Verletzt wurde niemand, weil die Betreuer die Feuer schnell löschen könnten.

Klaus Peters

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