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Brandenburg: „Schwere handwerkliche Fehler“

Der Sonderbeauftragte im Fall Anis Amri stellt seinen Abschlussbericht vor Dem Berliner Landeskriminalamt macht er dabei schwere Vorwürfe

Von Ronja Ringelstein

Es schwarz auf weiß zu lesen, macht erneut sprachlos: „Zahlreiche Mängel“, „mehrfach fehlerhaft“, „unzureichend“, „verspätet“ – all diese Begriffe verwendet der Sonderbeauftragte des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall Amri in seinem Abschlussbericht. Und richtet so schwere Vorwürfe an die beteiligten Behörden – auch an das Berliner Landeskriminalamt (LKA). Der 72 Seiten umfassende Bericht, den der ehemalige Bundesanwalt Bruno Jost am Donnerstag vorstellte, ist nur eine Etappe in der mühsamen Aufklärung um den folgenschwersten islamistischen Anschlag, den es je in Deutschland gab.

Am Abend des 19. Dezember 2016 hatte der Tunesier Anis Amri einen Lkw auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am Breitscheidplatz gesteuert. Dabei tötete er elf Menschen und verletzte fast 100 weitere. Vier Tage später wurde Amri auf seiner Flucht in Italien bei einer Personenkontrolle erschossen. Seitdem beschäftigt Politik und Bürger die quälende Frage, ob der Anschlag hätte verhindert werden können. Und, wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag erneut betonte, wie aus den Fehlern gelernt werden könne, denn „die Gefährdungslage ist nicht geringer geworden“. Zur Aufarbeitung des Anschlags hatte der Senat beschlossen, einen Sonderbeauftragten einzusetzen. Jost benennt nun erneut grobe Versäumnisse der Berliner Behörden bei der Observation und Überwachung der Telekommunikation Amris und kommt zu dem Schluss, dass es reelle Chancen gegeben habe, Amri im Sommer 2016 in Haft zu nehmen.

Amri war zu dieser Zeit mit zwei identischen gefälschten italienischen Identitätskarten in Friedrichshafen in Baden-Württemberg, um von dort aus das Land zu verlassen. Die Bundespolizei hatte Amri kontrolliert, nachdem das Berliner LKA Hinweise gegeben hatte. Sogar für zwei Tage festgenommen und befragt wurde Amri – dann allerdings, „ist alles falsch gemacht worden, was man hätte falsch machen können“, sagt Jost: Amri war zu dieser Zeit in der Datei „Inpol“ der Bundespolizei schon als Person bekannt, die „dem islamistischen Spektrum zuzuordnen“ ist, mit „mutmaßlichem Bezug zum IS“. Das spielte aber nach Josts Recherchen in der Vernehmung keine Rolle, auch das beigeführte Handy bekommt Amri zurück, ausgewertet wird es nicht. Diese „schweren handwerklichen Fehler“ führt Jost auch auf die Untätigkeit der Landeskriminalämter Berlins und Nordrhein-Westfalens zurück, die informiert waren. Die Beamten hätten ihre „Hintern bewegen“ und Amri während der zwei Tage in Friedrichshafen sachkundig vernehmen können. Wegen der Urkundenfälschungsdelikte und Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht wäre eine Haft von drei bis fünf Monate möglich gewesen. „Dass das nicht geschehen ist, ist in hohem Grade bedauerlich und nicht verständlich“, sagte Jost am Donnerstag.

Besonders schwere Fehler sieht Jost allerdings bei der Observation und Überwachung der Telekommunikation durch das LKA Berlin, Fehler die nicht hätten vorkommen dürfen. So sei Amri zwar mehrfach observiert worden, allerdings nur von Montag bis Freitag, ab dem späten Vormittag und meist nicht länger als 23 Uhr. „Bei einem nachtaktiven Drogendealer wie Amri wurden die interessanten Zeiträume nicht erfasst“, so Jost, und zwar, weil nach Aktenlage die Observanten schlicht nichts davon wussten, dass Amri mit Rauschgift handelte. Die Erkenntnisse aus der Überwachung seien nicht weitergeben worden. Dabei sei aus den abgehörten Telefongesprächen Amris mit seiner Mutter und Freunden hervorgegangen, dass er mit Drogen handelte und auch, dass er Tunesier war.

Bei Vorstellung des Zwischenberichts im Frühjahr hatte Jost bekannt gemacht, dass Mitarbeiter im LKA in den Akten zu Amri nachträglich dessen gewerbsmäßigen Drogenhandel zu Klein- und Kleinsthandel umgeschrieben hatten. Gegen diese ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte gestern, Fehler seien länderübergreifend und auf Bundesebene gemacht worden. Man werde sie „finden, benennen und dafür sorgen, dass sie sich nicht wiederholen“. Hierfür brauche man eine stärkere Vernetzung der Behörden, auch die Rolle des Bundeskriminalamtes müsse hinterfragt werden. Deshalb regte er die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag an. Eine behördeninterne Aufarbeitung sei mühsam und nicht immer schonungslos. „Die von Herrn Jost war aber genau das“, sagte Geisel: „Schonungslos.“ Ronja Ringelstein

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