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Schulschwänzer: Land will Schulschwänzer besser erfassen

Potsdam - Schulschwänzer in Brandenburg sollen künftig besser erfasst werden. Vom kommenden Schuljahr 2018/19 an sollen die Zahlen zu unentschuldigtem Fehlen von Schülern quartalsweise von den Schulen an das Bildungsministerium gemeldet werden, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.

Potsdam - Schulschwänzer in Brandenburg sollen künftig besser erfasst werden. Vom kommenden Schuljahr 2018/19 an sollen die Zahlen zu unentschuldigtem Fehlen von Schülern quartalsweise von den Schulen an das Bildungsministerium gemeldet werden, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Schulpflichtverletzungen, die fünf Tage im Quartal übersteigen, sollen sofort gegenüber dem Ministerium angezeigt werden. Bisher wurden die Angaben zum unentschuldigten Fehlen dezentral in den vier Schulämtern erfasst.

„Wir brauchen keinen neuen Katalog mit Maßnahmen. Wir benötigen aber klarere Vorgaben zu den Verfahrensabläufen, um den Schulen ihre Handlungsoptionen aufzuzeigen und Rechtssicherheit zu geben. Unentschuldigtes Fehlen darf nie ohne Folgen bleiben“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD). Zunächst versuchten laut Ministerium Lehrer und Schulleiter, auf die Schüler einzuwirken. Nach dem Schulgesetz des Landes müssen die Eltern für eine regelmäßige Teilnahme ihres Kindes am Unterricht sorgen. Wird die Schulpflicht nicht erfüllt, können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Zwangsgeldverfahren, Bußgeldverfahren oder auch die Zuführung des Schülers zur Schule erfolgen. Bei Dauerschwänzern wird das Jugendamt informiert. Im schlimmsten Fall droht eine Strafanzeige wegen Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht. 

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