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Das Bildungsministerium in Brandenburg prüft eine Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen.

© Sven Hoppe/dpa (Symbolbild)

Schulbeginn in Brandenburg: Bundesregierung für Maskenpflicht an Schulen

Nordrhein-Westfalen schreibt einen Mund-Nasen-Schutz auch im Unterricht vor. Brandenburg prüft den verpflichtenden Einsatz noch.

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Berlin/Potsdam - In Deutschland wächst die Sorge, wonach die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Schulen nach den Ferien die Corona-Infektionszahlen in die Höhe treiben wird. Die Bundesregierung begrüßt die Pläne mehrerer Bundesländer, in Schulen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzuführen. „Eine solche Maskenpflicht klingt nach einer vernünftigen Überlegung“, sagte eine Sprecherin.

Als erstes Bundesland war Mecklenburg-Vorpommern am Montag ins neue Schuljahr gestartet. Erstmals seit der Schulschließung Mitte März sollen Schülerinnen und Schüler täglich zum Unterricht gehen. Hamburg folgt am Donnerstag, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen (NRW) in der kommenden Woche. Mehrere Länder haben angekündigt, in Schulgebäuden eine Maskenpflicht einzuführen. In NRW soll diese auch im Unterricht gelten.

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Bildungsministerium in Brandenburg prüft aktuelle Lage

Das Bildungsministerium in Brandenburg prüft angesichts der aktuellen Lage eine Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen. Das sagte Sprecherin Ulrike Grönefeld der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Gemeint sei das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den Gebäuden, etwa auf Fluren. Details dazu teilte sie zunächst nicht mit. Am Donnerstag will Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) bei einer Pressekonferenz darüber in formieren, wie die Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen am Montag gestaltet werden soll. 

Bislang plante Brandenburg wie berichtet anders als Berlin keine Maskenpflicht auf Fluren und in Gemeinschaftsräumen. „Unser Hygieneplan sieht erstmal die Maskenpflicht an Schulen nicht vor“, hatte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) gesagt, zugleich aber auf die Zuständigkeit des Bildungsministeriums verwiesen. Nach dem derzeitigen Hygieneplan wird Lehrern empfohlen, im Kontakt zu Kollegen, Eltern und anderen Besuchern, bei der Schülerbeförderung und in Pausen auf dem Schulhof Masken zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Gewerkschaft ist skeptisch

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist skeptisch, ob der Unterricht unter Corona-Bedingungen reibungslos starten kann. „Wir müssen uns neben der Umsetzung der Hygiene-Konzepte auch noch um neue Seiteneinsteiger und die individuelle Förderung der Schüler kümmern“, sagte GEW-Landeschef Günther Fuchs. Ein Teil der Lehrkräfte sei nicht einsetzbar, weil sie zur Risikogruppe zählten. René Mertens vom Landeselternrat Brandenburg rechnet fest damit, dass es zu Schulschließungen kommen wird. „Die Zeit in den Ferien wurde nicht gut genutzt. Wir hätten uns besser vorbereiten müssen“, sagte er. „Mir fehlt der Plan B.“ Die Kinder weiter zu Hause zu lassen, sei aber nicht die Lösung.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte an die Bürger, sich vorsichtig zu verhalten. Die Sommerlaune dürfe nicht dazu führen, „dass wir nachlässig werden im Kampf gegen die Pandemie“, mahnte er in einer Videobotschaft. Die derzeitige Lage sei „unsicher und wackelig“. Die Pandemie sei nicht vorbei.

Bundesinnenministerium ruft zu Wachsamkeit auf

Nach den massenhaften Verstößen gegen Corona-Regeln bei der Berliner Großdemonstration hat das Bundesinnenministerium den Länderbehörden zu Wachsamkeit geraten. Wenn absehbar sei, dass Auflagen gebrochen werden, stelle sich die Frage, „ob man solche Veranstaltungen zulassen kann“, sagte ein Sprecher. Die Behörden müssten darauf achten, dass Infektionsschutzvorgaben eingehalten werden. Politiker von Union, SPD und Grünen hatten schärfere Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit verlangt. 

Nach dem Urteil renommierter Juristen sind solche schärferen Vorgaben geboten. „Meines Erachtens gibt das geltende Recht das alles her“, sagte der Staatsrechtler Christoph Möllers. Verstöße gegen Auflagen seien strafbar und könnten die Auflösung der Demonstration rechtfertigen. „Die Auflösung kann mit Gewalt durchgesetzt werden“, fügte Möllers hinzu. Wenn, wie am Samstag, sich quasi niemand an die Auflagen halte und diese der öffentlichen Gesundheit dienten, sei die gewaltsame Durchsetzung der Auflösung „auch verhältnismäßig“. Zugleich äußerte Möllers Verständnis dafür, dass die Polizei in dieser Situation Straßenschlachten fürchte. „Das Gesetz muss nicht geändert werden“, betonte er, zunächst müsse es ausgeschöpft werden.

Auch der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio erklärte Eingriffe in das Versammlungsgrundrecht für zulässig. „Versammlungen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen, können beschränkt oder ganz untersagt werden“, sagte er. Dies gelte auch „in einer epidemischen Gefahrenlage, wenn unter Verletzung von Abstands- und Hygienereglungen demonstriert wird“. Für welches Ziel demonstriert werde, dürfe Behörden nicht beeinflussen: „Verfassungsrechtlich ist keine Inhaltskontrolle der Meinungskundgabe erlaubt, solange die Meinungen nicht selbst gegen Strafgesetze verstoßen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte, dass eine Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten im Lauf der Woche in Kraft treten soll. Einen genauen Termin nannte er im ARD-Morgenmagazin aber nicht. (mit dpa)

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