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Ex-Bürgermeister Heinrich Scholl zwischen seinen Anwälten Heide Sandkuhl und Stefan König.

© dpa

Scholl-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für Ex-Bürgermeister

Es ist ein reiner Indizienprozess, dennoch sieht die Staatsanwaltschaft Scholls Schuld anhand von DNA-Spuren eindeutig belegt. Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde wird beschuldigt, seine Frau erdrosselt zu haben.

Potsdam (dpa) - Ex-Bürgermeister Heinrich Scholl (70) soll lebenslang in Haft. Staatsanwalt Gerd Heininger beantragte am Donnerstag vor dem Potsdamer Landgericht, ihn wegen Mordes zu verurteilen. Nach Überzeugung des Juristen hat der Angeklagte seine Ehefrau Ende Dezember 2011 erdrosselt. Viele Indizien belegten dies, sagte der Staatsanwalt in seinem über zweistündigen Plädoyer.

Wichtigstes Beweisstück sind für Heininger DNA-Spuren an einem Schnürsenkel, mit dem Brigitte Scholl (67) erdrosselt wurde. "Dies ist für mich der eindeutigste Beleg der Täterschaft", sagte der Staatsanwalt am 30. Prozesstag.

Scholl muss sich seit vergangenem Oktober wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde beteuert seine Unschuld. Er hat jedoch kein Alibi. Während der Beweisaufnahmen wurden etwa 100 Zeugen und 7 Sachverständige gehört. Das Urteil soll am 7. Mai verkündet werden. (dpa)

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