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Brandenburg: Schönbohm kündigt hartes Vorgehen bei Kirchenasyl an Einige Gemeinden bleiben dennoch zur Hilfe für Flüchtlinge bereit

Potsdam. Die Landräte und Oberbürgermeister nahmen die Botschaft am Mittwoch schweigend zur Kenntnis: In Brandenburg werde mit aller Konsequenz gegen Kirchenasyl vorgegangen.

Von Sandra Dassler

Potsdam. Die Landräte und Oberbürgermeister nahmen die Botschaft am Mittwoch schweigend zur Kenntnis: In Brandenburg werde mit aller Konsequenz gegen Kirchenasyl vorgegangen. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte die turnusmäßige Zusammenkunft der Kommunalpolitiker in Potsdam dazu genutzt, seine harte Linie in dieser Frage zu bekräftigen: Das „Rechtsgut Kirchenasyl“ gebe es nicht; wer dazu beitrage, die Abschiebung eines Flüchtlings zu verhindern oder zu verzögern, mache sich strafbar und müsse mit administrativen und juristischen Reaktionen rechnen. Das könnte in den nächsten Monaten zu neuen Konflikten führen. Nach Tagesspiegel-Informationen sind gegenwärtig einige Kirchgemeinden darauf vorbereitet, abgelehnten Asylbewerbern im Notfall zu helfen. Dabei handelt es sich in erster Linie um politische Flüchtlinge aus dem Kongo und aus Togo, die in Deutschland als Exilpolitiker tätig sind und bei ihrer Rückkehr um Leib und Leben fürchten. „Diese Furcht besteht auch nach Meinung der Flüchtlingsorganisation Amnesty international zu Recht“, sagt Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg: „Es ist deshalb gut, dass es überall im Land Menschen gibt, die ihrem Gewissen folgen und jene Zivilcourage zeigen, die Schönbohm beispielsweise beim Kampf gegen Rechtsextremismus immer einfordert.“ Wegen des harten Vorgehens der Polizei gegen Kirchgemeinden, die Flüchtlingen Asyl gewähren, war es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen dem Innenminister und der Evangelischen Kirche gekommen. Die Kirchenleitung hatte den Gemeinden Rückendeckung zugesichert, wenn sie die Fälle sorgfältig prüfen und mit dem kirchlichen Ausländerbeauftragten beraten. Schönbohm sieht sich indes – vor allem durch den Fall des Pfarrer Johannes Kölbel aus Schwante – von der Justiz bestätigt. Kölbel hatte einem Vietnamesen und seinem Sohn, die seit langem in Deutschland leben, Kirchenasyl gewährt, um sie vor der Abschiebung zu schützen. Ausgerechnet am 6. Januar dieses Jahres – dem Tag der Heiligen Drei Könige – war die Polizei in das Pfarrhaus eingedrungen, um den Vietnamesen und seinen Sohn in Gewahrsam zu nehmen (der Tagesspiegel berichtete). Der Vorgang erregte deutschlandweit Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte zwar das Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer kürzlich eingestellt. Die Juristen bestätigten aber zugleich, dass die Gewährung von Kirchenasyl strafbar sei.Sandra Dassler

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