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Leon Schwarzbaum starb im Alter von 101 Jahren. 

© Monika Skolimowska/dpa

Sachsenhausen-Prozess: Posthume Aussage von Leon Schwarzbaum

Einer der letzten NS-Prozesse läuft derzeit in Brandenburg. Posthum wurde jetzt die Aussage des einstigen KZ-Häftlings Leon Schwarzbaum verlesen. 

Brandenburg/Havel - Mit einer posthumen Zeugenaussage des vor wenigen Tagen gestorbenen ehemaligen Häftlings Leon Schwarzbaum ist der NS-Prozess am Landgericht Neuruppin gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen fortgesetzt worden. Die Aussage wurde am 28. Verhandlungstag am Freitag von Rechtsanwalt Thomas Walther am Verhandlungsort in Brandenburg an der Havel verlesen. „Ich möchte Sie auffordern, die historische Wahrheit zu sagen“, richtete sich darin Schwarzbaum an den 101-jährigen Angeklagten. Schwarzbaum hatte die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald und Sachsenhausen sowie zwei Todesmärsche überlebt und ist selbst 101 Jahre alt geworden. (Az.: 11 Ks 4/21) 

Junges Mädchen aus nächster Nähe schossen 

Schwarzbaum schilderte in seiner schriftlichen Aussage Grausamkeiten und Brutalitäten der SS in den Konzentrationslagern. Der erste Mord vor seinen Augen dort habe sich „unauslöschlich“ bei ihm eingeprägt, betonte er. Ein junges Mädchen, das versucht habe wegzulaufen, sei von einem SS-Mann aus nächster Näher erschossen worden. Er sei in den Lagern jahrelanger Todesangst ausgesetzt gewesen. Schließlich sei er in einem vielfach überfüllten Lager bei Berlin angekommen, „in dem das Leben eines ausgehungerten Juden absolut nichts mehr zählte“. In Sachsenhausen seien sich alle sicher gewesen, dass sie irgendwann erschossen würden, die Welt sei für die Häftlinge „vom unausweichlichen Tod“ bestimmt gewesen. 

Appell an den Angeklagten 

Er appelliere an den Angeklagten Josef S., Leugnung und Verdrängung aufzugeben und darüber zu sprechen, was er erlebt habe, hieß es in Schwarzbaums Aussage. Die „Missachtung jeglicher Menschenrechte, Gewalt und Hass“ dürften nicht siegen. Auch der Angeklagte habe vermutlich viele Erinnerungen, damit werde er bis zum Schluss alleine sein. Josef S. bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein. Am Vortag habe sein Mandant erneut bekräftigt, in der fraglichen Zeit nicht in Sachsenhausen, sondern in Mecklenburg-Vorpommern in der Landwirtschaft gearbeitet zu haben, sagte sein Anwalt Stefan Waterkamp dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Danach sei er nach eigener Aussage im Zweiten Weltkrieg in Kolberg eingesetzt gewesen und nicht wie den Ermittlungen zufolge in der Oderregion. An den zurückliegenden Verhandlungstagen waren bereits mehrfach Appelle an den Angeklagten gerichtet worden, auszusagen. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mindestens 3.518 Fällen sowie die Beteiligung an der „Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen“ vor. Den Ermittlungen zufolge war er in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. 

Verurteilung wegen zusätzlicher Taten möglich  

Der vorsitzende Richter Udo Lechtermann kündigte am Freitag an, dass zusätzlich zu den bisherigen Anklagepunkten auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord in den zehn Fällen in Betracht kommen könnte, die die überlebenden Nebenkläger betreffen. Außerdem sei eine Verurteilung wegen Beihilfe zum vollendeten Mord an den sechs Häftlingen denkbar, deren Angehörige als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt sind. Josef S. hat nach Ende seiner Kriegsgefangenschaft in der DDR gelebt. (epd)

Yvonne Jennerjahn

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