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Rückzahlungen in Millionenhöhe möglich: Karlsruhe kippt Uni-Gebühr

Mehrere Potsdamer Studenten klagten gegen die Rückmeldegebühren. Erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht kippt diese Gebühren.

Karlsruhe/Potsdam - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückmeldegebühren an den Universitäten in Brandenburg gekippt. Die Gebühr in Höhe von 51 Euro stehe in einem „groben Missverhältnis“ zu den tatsächlichen Kosten von rund 20 Euro, heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit waren die Klagen mehrerer Studenten der Universität Potsdam wegen Rückmeldegebühren zwischen 2001 und 2007 erfolgreich. Die Verfassungshüter verwiesen in der Begründung darauf, dass die Gebühr ihrer Vorschrift nach nur zur Deckung der Bearbeitungskosten erhoben werde und nicht, wie in etlichen anderen Bundesländern, als ein „allgemeiner Verwaltungskostenbeitrag“, der noch andere Leistungen beinhalten könne.

Berlin musste Gebühren zurückzahlen

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 eine vergleichbaren Praxis in Berlin gekippt, worauf das Land Berlin Gebühren aus dem Zeitraum 1996 bis 2004 auf Antrag zurückzahlen musste. Es ging – bei rund dreimal so viel Studierenden wie in Brandenburg – um rund 90 Millionen Euro, mehr als 44 Millionen Euro waren bis kurz vor Ende der Frist von ehemaligen Studierenden zurückgefordert worden. In Brandenburg zeichnet sich nun möglicherweise eine ähnlicher Fall ab.

Den Berechnungen des Verwaltungsgerichts Potsdam zufolge liege der durchschnittliche Verwaltungsaufwand für eine Rückmeldung an den Universitäten in Brandenburg bei durchschnittlich 20,32 Euro. Die Rückmeldegebühr von 51 Euro übersteige damit die konkreten Kosten um mehr als 100 Prozent. Ob es nun auch in Brandenburg für Studierende, die von 2001 bis 2008 die Gebühr unter Vorbehalt gezahlt hatten – oder eventuell sogar an alle damals Immatrikulierten–, Rückzahlungen geben wird, ist nun noch abhängig von einer letzten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Wobei davon ausgegangen wird, dass das OVG der Entscheidung von Karlsruhe folgt. Wie ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums den PNN sagte, werde es nach Vorliegen aller Urteilsbegründungen eine Entscheidung der Landesregierung geben. Davon, dass zumindest die rund 45 Kläger nach einem entsprechendem Urteil des OVGs Anspruch auf Entschädigung haben, geht man beim Ministerium aus. Ob das auch andere der aktuell rund 50 000 Studierenden im Land betrifft, sei dann zusammen mit dem Justizministerium noch zu prüfen.

Asta: „Das ist ein Sieg für die Studierendenschaft“

Der Studierendenausschuss Asta der Universität Potsdam hatte mit der Brandenburger Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft bereits seit 2000 gegen die Erhebung dieser Gebühr geklagt. Der Asta zeigte sich am Montag erfreut über das Urteil. „Das ist ein Sieg für die Studierendenschaft“, sagte ein Asta-Referent. Auch der Asta will nun prüfen, inwieweit es Rückzahlungen geben wird. (mit AFP)

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