zum Hauptinhalt

Rücktritt von Innenstaatssekretär: Experte: Feuring ist ein Disziplinarfall

Es herrscht weiterhin Rätselraten um den Abgang des Innenstaatssekretärs. Ein Potsdamer Beamtenrechts-Anwalt fordert derweil rechtliche Schritte gegen ihn.

Potsdam - In Brandenburgs Landesregierung wird derzeit an einem geeigneten Ausstieg für Innenstaatssekretär Arne Feuring getüftelt. Zwar hat er schon vor einigen Wochen Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) erklärt, dass er sich beruflich neu orientieren will. Doch was heißt das, war das ein Rücktritt? Hat Feuring darum gebeten, dass ihm die Neuorientierung ermöglicht werden soll? Oder hat er um die Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand gebeten? Im politischen Potsdam rechnet niemand ernsthaft damit, dass Feuring von sich aus einfach geht und ernsthaft auf Übergangsgelder verzichtet. Das Innenministerium sieht in Feurings Worten rechtlich keine Kündigung, die Sache ist kompliziert, es geht um Beamtenrecht und ums Geld. Auch über einen neuen Versorgungsposten und mögliche Nachfolger wird spekuliert.

Schröter hatte Feurings Rückzug am Donnerstag verkündet. Unter Feuring als Polizeipräsident war die Kriminalstatistik in zwei von vier Direktionen geschönt worden, die Zahl der Straftaten herunter-, die Aufklärungs hochgerechnet worden, um die Polizeireform samt Personalabbau zu rechtfertigen. Feuring bestritt dies stets. Schröter wollte keinen Vorsatz sehen, stoppte aber die falsche Erfassung von Straftaten und ordnete an, dass dies nach den bundeseinheitlichen Richtlinien vorzunehmen sei. Er wolle das Vertrauen der Beamten in die Polizeiführung wiederherstellen, sagte Schröter.

Für die restlose Aufklärung der seit 2013 laufenden Vorgänge um Feuring und die Statistik empfiehlt der Potsdamer Beamtenrechts-Anwalt Klaus Herrmann dem Innenminister aber Zurückhaltung und fordert vielmehr deutliche Schritte gegen Feuring. Das Vertrauen in die Polizeiführung könne nur wiederhergestellt werden kann, wenn der Innenminister die Vorwürfe gerade nicht persönlich aufklärt, sagte Herrmann den PNN. „Bei Beamten wie dem Polizeipräsidenten muss in einem Disziplinarverfahren untersucht werden, ob ein Dienstvergehen vorliegt und welche Disziplinarmaßnahme verhängt wird“, so Herrmann. Bei Spitzenbeamten könne eine Verletzung der dienstlichen Wahrheitspflicht zu empfindlichen Disziplinarmaßnahmen, etwa einer Kürzung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, führen.

Feuring, derzeitiger Sold 9770 Euro und rund 2000 mehr als Polizeipräsident, ist nicht erst politischer Beamter, seit er Innenstaatssekretär ist. Schon seit Juli 2007 ist er das, als er Polizeipräsident in Frankfurt (Oder) wurde. 2011 war er nominell kein Behördenleiter mehr, sondern Leiter des Aufbaustabes für das neue Landespolizeipräsidium, dessen Präsident er dann von Juli 2011 bis November 2014 war. Und nun bald ein halbes Jahr Innenstaatssektär. Nun wird gerechnet, wie lange das Übergangsgeld in Höhe des vollen Solds gezahlt werden kann – nach Rechtslage drei Monate. Ruhegehalt in Höhe von etwa einem Drittel der Bezüge für die Zeit danach bis zur Pensionierung bekommen politische Beamte erst nach fünf Jahren im Amt. Noch nicht bekannt ist, auf welcher Basis nun gerechnet wird – nach Besoldungsgruppe B9 für Staatssekretäre oder B5 für den Polizeipräsidenten. Damit das Ruhegehalt nach den Bezügen als Staatssekretär berechnet wird, hätte Feuring zwei Jahre auf diesem Posten sein müssen. Zudem muss er für eine Anwartschaft aus beamtenrechtlicher Versorgung fünf Jahre Staatssekretär gewesen sein.

Zur Startseite