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Rot-Rot legt Gesetzentwurf vor: Digitalzeitalter für höchstes Gericht

Die Arbeit des Brandenburger Landesverfassungsgerichts soll erleichtert werden. Dazu sollen auch elektronische Akten eingeführt werden.

Von Valerie Barsig

Potsdam - Die Arbeit des Brandenburger Landesverfassungsgerichts soll erleichtert werden. Dazu sollen auch elektronische Akten eingeführt werden, wie aus einem am Dienstag präsentierten Gesetzesvorschlag von Rot-Rot hervorgeht. Dies hatte Gerichtspräsident Jes Möller in der Vergangenheit erst jüngst wieder auf der Jahrespressekonferenz des höchsten Landesgerichtes gefordert. Zudem sollen nach dem Entwurf Verfahren bei offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Beschwerden schneller beendet werden, wenn Antragsteller keinen Gebührenvorschuss zahlen.

Den Vorschlag wolle man nun den anderen Fraktionen unterbreiten, sagte Linke-Fraktionschef Ralf Christoffers vor Journalisten. Ziel sei ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen.

Noch 157 unerledigte Fälle

Gerichtspräsident Möller hatte erst in der vergangenen Woche bei der Vorstellung der Jahresbilanz darauf hingewiesen, dass die hohe Zahl anhängiger Verfahren Sorgen bereite. Zum Jahreswechsel warteten noch 157 unerledigte Fälle, ein Jahr zuvor waren es erst 45. Möller berichtete von einer überlasteten Justiz, aber auch von Bürgern, die sich nicht auf Argumente einließen oder das Gericht immer wieder anriefen und 100 Seiten per Fax schrieben. Missbrauchsgebühren – die rechtlich bereits möglich wären – will man dagegen aber nicht verhängen.

Dafür können die Richter bereits jetzt einen Vorschuss auf eine Gebühr von bis zu 500 Euro verlangen, die bei offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Beschwerden auferlegt werden kann.

Künftig könnte nach dem Entwurf von  SPD und Linke gelten, dass ein Verfahren automatisch beendet wird, wenn dieser Vorschuss nicht gezahlt wird. Ausnahmen gelten nur, wenn Antragsteller das Geld nachweislich nicht oder nur zum Teil aufbringen können.

Mit der Erneuerung des Verfassungsgerichtsgesetzes sind weitere Änderungen geplant: So soll etwa der Rechtsschutz für neu zur Landtagswahl antretende Parteien und politische Vereinigungen verbessert werden. Das Gericht könnte zudem auch Stellungnahmen von sachkundigen Dritten einholen. (dpa)

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